Erstellt am 10.02.2014 um 10:03 Uhr von tommyh
Na 50 Tage sind halt keine drei Monate.
Meiner Meinung nach hat Euer Chef Recht.
Erstellt am 10.02.2014 um 10:38 Uhr von Komposti
@tommyh
Beziehen sich die drei Monate (§ 7 BetrVG) nicht auf Grund einer ÜBERLASSUNG zur Arbeitsleistung? (laut Fitting)
Bei uns haben diese ja einen direkten Vertrag mit dem AG.
Erstellt am 10.02.2014 um 11:06 Uhr von gironimo
In der Tat spricht der § 7 BetrVG von AN-Überlassung.
Aber Frage doch mal Deinen AG nach dessen Rechtsquellen. Er hat es ja auch nicht zu entscheiden sondern der WV. Und wenn es nur 5 - 8 sind braucht der AG ja auch nicht befürchten, dass die Größe des BR steigt. Wichtig wäre noch, dass am Wahltag ein Arbeitsverhältnis für diese Aushilfen besteht.
Erstellt am 10.02.2014 um 11:49 Uhr von Nubbel
wenn sie am tag der wahl arbeitnehmer sind dürfen sie wählen
Erstellt am 10.02.2014 um 12:47 Uhr von tommyh
Klar wenns keine Leiharbeiter sind (hatte ich zuerst gedacht :-) ) müssen sie nur 18 Jahre alt sein und am Tag der Wahl eingestellt sein.