Sind studentische Aushilfen die über 18 sind und für 4 Wochen einen Arbeitsvertrag haben wahlberechtigt ?? Wahltermin ist innerhalb dieser 4 Wochen ??
Erstellt am 28.02.2006 um 15:38 Uhr von Lenny Ja, wenn sie am Wahltag noch in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen.