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Kurzfristige Aushilfen - sind die wahlberechtigt?

U
uli402
Nov 2016 bearbeitet

Sind studentische Aushilfen die über 18 sind und für 4 Wochen einen Arbeitsvertrag haben wahlberechtigt ?? Wahltermin ist innerhalb dieser 4 Wochen ??

3.38001

Community-Antworten (1)

L
Lenny

28.02.2006 um 16:38 Uhr

Ja, wenn sie am Wahltag noch in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen.

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