Kurzfristige Aushilfen - sind die wahlberechtigt?
Sind studentische Aushilfen die über 18 sind und für 4 Wochen einen Arbeitsvertrag haben wahlberechtigt ?? Wahltermin ist innerhalb dieser 4 Wochen ??
Community-Antworten (1)
28.02.2006 um 16:38 Uhr
Ja, wenn sie am Wahltag noch in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen.
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