BR Wahl 2010 - Thema geringfügig beschäftigte Aushilfen max. 40-65 Stunden im Monat.
a) wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl 6 Monat eim Betrieb gearbeitet haben, bzw. auch
danach noch weiter beschäftigt werden - dann sind Sie trotz der geringen Monatsstundenzahl wahlberechtigt ??
b) können die vorgenannten, wenn sie länger als 6 Monate beschäftigt sind sich auch
in den BR wählen lassen ???, d.h. auf in die Vorschlagslisten eintragen ??
( siehe geringe Arbeitszeit )
c) Neueinstellungen Vollzeit sind ab sofort wahlberechtigt und können bis zum Wahltag
auf die Mitarbeiterliste gesetzt werden - dürfen sich nur erst nachn 6 Monaten für den
Betriebsrat aufstellen lassen - das ist richtig - oder ??
und noch d) für die Berechnung der Mitglieder zählt das Datum der Vorschlagsliste ?
d.h. wenn später ( BR Wahldatum)statt 190 bereits 201 Mitarbeiter im Betrieb eingesetzt sind werden es dann nicht automatisch 9 BR Mitglieder - oder ??
Diese Gesetzestexte sind nicht immer sofort zu verstehen, vielleicht kann mir jemand kurz und knapp die Fragen beantworten, wofür ich mir herzlich bedanke.