Aushilfen Betriebsratsgröße
Hallo, ich bin im Wahlvorstand und habe gerade ein Seminar bekommen.In diesem Seminar habe ich gelernt, das Aushilfen von einem kompletten Jahr % mäßig zur Mitarbeiterzahl gezählt werden, wenn nach aller warscheinlichkeit im nächsten Jahr wieder Aushilfen eingestellt werden.Dabei muß man die höchste gemeinsame Anzahl der Aushilfen in 6 Monaten nehmen.Nun meine Frage wieviel Tage muß diese Aushilfe in diesem Monat gearbeitet haben. Reicht es auch wenn es zb. 2 Tage waren??Bei uns ist der BR auf der Kippe zum 5 oder 7 BR, da zählt jede Aushilfe,die wir für die Angestelltenzahl haben
Community-Antworten (1)
17.02.2010 um 11:46 Uhr
@ Galapagos, der WV sollte aus der Rück- und Vorschau die Anzahl der Arbeitnehmer festlegen. Wenn es auf der Kippe steht, lieber ein paar mehr AN annehmen.
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