Betriebsratsgröße -sind Saisonmitarbeiter dabei zu berücksichtigen?
Hallo
Wir haben in unserem Betrieb Saisonmitarbeiter in der Zeit vom Mai bis Dezember beschäftigt und dies jedes Jahr.(ca 60Personen)
Sind diese Mitarbeiter bei der Betriebsratsgröße zu berücksichtigen.
Aushilfsbeschäftigte sind dann zu berücksichtigen, wenn diese Arbeitnehmer regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Jahr beschäftigt werden, unabhängig davon, ob es sich um dieselben Personen handelt oder nicht.
BAG v. 12.10.1976, AP Nr. 1 zu § 8; LAG Hamm v. 18.3.1998, BB 1998, 1211.