Betriebsratsgröße -sind Saisonmitarbeiter dabei zu berücksichtigen?
Hallo Wir haben in unserem Betrieb Saisonmitarbeiter in der Zeit vom Mai bis Dezember beschäftigt und dies jedes Jahr.(ca 60Personen) Sind diese Mitarbeiter bei der Betriebsratsgröße zu berücksichtigen.
Community-Antworten (1)
18.01.2006 um 22:05 Uhr
Aushilfsbeschäftigte sind dann zu berücksichtigen, wenn diese Arbeitnehmer regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Jahr beschäftigt werden, unabhängig davon, ob es sich um dieselben Personen handelt oder nicht.
BAG v. 12.10.1976, AP Nr. 1 zu § 8; LAG Hamm v. 18.3.1998, BB 1998, 1211.
Verwandte Themen
Betriebsratsgröße bei Arbeitnehmerüberlassungen
ÄlterHallo, habe ein kleines Problem mit unserer zu wählenden Betriebsratsgröße. Wir waren bis jetzt 9 Betriebsräte. Bei der letzten Wahl wurden die AN mit Arbeitnehmerüberlassungsverträgen bei der BR-Grö
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
ÄlterAusgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
Betriebsratsgröße; Geschlecht in der Mindereit - Finden hierbei die Leiharbeiter/innen auch keine Berücksichtigung?
ÄlterGuten Morgen, gestern wurde im Forum die Frage nach der Wahlberechtigung von Leiharbeitern gestellt. Die Antwort steht im §7 BetrVG. Soweit sogut. Dann kam u.a. eine Antwort, dass Leiharbeiter al
Betriebsratsgröße 7 oder 9!
ÄlterBetriebsratsgröße 7 oder 9! Wir sind ein Unternehmen mit ca. 200 Beschäftigten. Aufgrund des fehlenden Intersses habne wir vor vier Jahren einen Betriebsrat mit 7 Mitgliedern gewählt.(damals waren ca
Ermittlung der Betriebsratsgröße - wann zählen saisonale Arbeitskräfte dazu?
ÄlterHallo allerseits, zählen bei der Ermittlung der Betriebsratsgröße auch dann Saisonarbeitskräfte mit, wenn sie zum Zeitpunkt des Wahlerlasses noch nicht ihre Tätigkeit aufgenommen haben werden? Zähl