Wahlberechtigt - Aushilfen mit auf drei Monate befristeten Verträgen?
Hallo. Am 05.05.06 sind Betriebsratswahlen. Sind Aushilfen, die am 01.04.06 für drei Monate befristet eingestellt wurden, wahlberechtigt.
Community-Antworten (4)
05.04.2006 um 16:13 Uhr
AN im Sinne des § 5 BetrVG und des TzBfG... Ja sie dürfen wählen!
05.04.2006 um 16:15 Uhr
..wenn sie für mehr als 3 Montae geplant sind ja; wenn nur 3 Monate dann nein.
05.04.2006 um 16:23 Uhr
@gbi Wir reden hier nicht von Leiharbeitnehmern sondern von Aushilfen!
05.04.2006 um 16:38 Uhr
@Kölner yes - Aushilfen dürfen in jedem Fall mitwählen, wenn sie am 5.5. noch beschäftigt sind
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