Hallo,
wir haben einen Leiharbeiter als wahlberechtigt eingestuft, da er voraussichtlich länger als drei Monate in unserem Unternehmen bleiben sollte.
Nun wird er einen Tag nach der Wahl aus dem Unternehmen ausscheiden und war dann insgesamt kürzer als drei Monate bei uns.
Ist er dann noch wahlberechtigt oder muss er von der Wählerliste genommen werden, da die drei Monate nicht erreicht werden?

Danke und viele Grüße
MiMo