wir bereiten gerade Betriebsratswahlen vor und sind mit dem AG uneinig wer in die Wählerliste darf. Folgende Struktur haben wir:
- Unternehmen A am Standort X:Hier ist der Betriebsrat ansässig (wir)
- Unternehmen B am Standort Y (örtlich weit weg): Hier gibt es keinen Betriebsrat
GF ist jeweils die selbe Person.
Wir haben am Standort X nun eine Abteilung die Kollegen aus beiden Unternehmen beinhaltet. Die Abteilungsleitung aus Unternehmen B sitzt auch am Standort X und ist auch weisungsbefugt für Kollegen beider Unternehmen.
Die Aufgaben gehen teilweise auseinander aber wir sitzen quasi nebeneinander, nutzen die selbe Küche, die selbe IT, sind in den selben Terminen / Betriebsversammlungen ... .
Der AG ist der Meinung dass der Betriebsrat / Wahlvorstand für die Kollegen aus Unternehmen B nicht zuständig ist, da es eine separate Gesellschaft ist und es "mündliche Abmachungenen" geben könnte das Unternehmen B für Unternehmen A Dienste erbringt.
Dem Betriebsrat wird Zugriff auf mögliche Verträge zwischen Unternehmen A und Unternehmen B verweigert bzw. bestritten dass es Abmachungen gibt.
Daher ergeben sich folgende Fragen:
- ist der BR für beide Unternehmen am Standort X zuständig?
- hat der BR Recht auf Einsicht der Verträge zwischen A und B?
- dürfen die Kollegen am Standort X vom Unternehmen B mit auf die Wählerliste?
Welche Möglichkeit haben wir hier zu schlichten wenn BR und AG verschiedene Auffassungen haben?
Unser Auffassung nach ist ein gemeinsamer Betrieb unabhängig der Unternehmen gegeben.
Danke und Grüße,
WirVomBR