Sind potenzielle Angestellte, die zum Tag des Wählerlistenaushangs noch nicht im Betrieb sind, dies aber am Tag der BR-Wahl sein werden, wahlberechtigt?
Erstellt am 17.01.2006 um 13:03 Uhr von Frank B. Wenn der WV die Wählerliste aktualisiert hat und sie in der Wählerliste eingetragen sind, JA! Der WV ist verpflichtet die Wählerliste auf dem aktuellen Stand zu halten! §2 WO BetrVG