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Künftige Mitarbeiter - sind die wahlberechtigt?

E
emulex
Nov 2016 bearbeitet

Wie ist es mit potenziellen Mitarbeitern, die zur Zeit des Wählerlisten-Aushangs noch nicht im Betrieb sind, aber zur Zeit des Wahltages sehr wohl. Wahlberechtigt oder nicht?

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Community-Antworten (2)

V
viktor

17.01.2006 um 13:25 Uhr

sie sind wahlberechtigt (Stichtag ist der Wahltag)

K
Kölner

17.01.2006 um 13:33 Uhr

Die Wählerliste wird ja - hoffentlich - laufend von Euch aktualisiert. Entscheidend ist also, ob sie (die neuen MA's) am Wahltag auf der Wählerliste stehen.

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