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Ist eine Aushilfe vom gleichen Betrieb bei uns wahlberechtigt?

B
Bayernsau
Nov 2016 bearbeitet

Wir bekommen einen Fahrer aushilfweise in unserem Betrieb. Der aber für die gleiche Firma arbeitet, nur in einem anderen Betrieb. Er wird für ein paar Monate bei uns aushelfen. Die Frage:Kann er bei unseren Wahlen mit wählen? Gruß Bärbel

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Community-Antworten (3)

P
packer

17.03.2006 um 18:57 Uhr

ein paar monate aushelfen ist definitiv eine versetzung. davon mal abgesehen hat der andere betrieb einen BR? wenn nein, ist er bei euch wahlberechtigt, wenn er mind. drei monate geplant ist. sonst in seinem "entleiherbetrieb". das ist jetzt mal eine schmalspurantwort, weil mir die details über eure situation einfach fehlen.

gruß, packer

B
Bayernsau

17.03.2006 um 20:33 Uhr

Hey Packer,danke für die Antwort,der Fahrer soll mindestens 4 Monate bei uns bleiben,in seinem Betrieb gibt es kein BR. Gruß Bärbel

P
packer

23.03.2006 um 12:58 Uhr

hi bärbel,

denne is ja allet klaro :)

(was fürn tierischer nick)

gruß, packer

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