Erstmalige BR-Wahlen - stud. Aushilfen wählbar?
Hallo Kundige! Ich habe da mehrere Fragen:
Ich bin kürzlich einer Gewerkschaft beigetreten und möchte erstmalig in meinem Unternehmen in einer der vielen Filialen einen BR gründen.
Ich selbst bin stud. Aushilfe und unbefristet eingestellt. Bin ich wählbar? Ich denke ja, Eure Meinung?
Wieviel Zeit muss zwischen der Einladung zur ersten Wahlversammlung und der tatsächlichen Wahl des Wahlvorstandes liegen wo und wann könnte eine solche Veranstaltung stattfinden wenn man nicht das Tagesgeschäft unnötig stören möchte?
Zählen die Assistenz-Storemanager zu den leitenden Angestellten? Nehmen diese an den Wahlen teil?
Besonders interessiert mich ob ich als stud. Aushilfe tatsächlich auch BR-Vorsitzender werden kann, vielen Dank für Eure Antworten!
Community-Antworten (2)
10.12.2008 um 01:17 Uhr
Die WAF hat auf ihrer Seite einen tollen Wahlkalender. Dort gibt man Termin zur Wahl ein und der Kalender zeigt rückwirkend alle wichtigen Termine und Fristen die beachtet werden müssen an. Erklärungen zu leitenden Angestellten findet man im Netz. Sehr zu empfehlen ist auch die Solidebatte, wo sich BR Kollegen untereinander schnellstmöglich helfen und immer genau Gestzestexte parat haben.
Mit kollegialen Grüssen Jörg
10.12.2008 um 12:09 Uhr
Hallo realdudemeister,
Ich würde dringend empfehlen die BR Wahl (Bestellung des Wahlvorstandes) mit der Gew.
abzustimmen und vorab ein paar Gleichgesinnte zu finden.
Wählbar ist wer mind. 6 Monate im Betrieb (unbefristet) beschäftigt ist, der Beruf
stud. Aushilfe oder was Anderes spielt keine Rolle.
Die Assi-Storemanager sind im Sinne des BetrVG eher keine leit. Angestellte, es sei
Sie sind befugt selbständig Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen, Generalvollmacht
oder Prokura haben.
Wer gewählt wird kann durchaus auch BR- Vorsitzender werden, das beschließen dann die
gewählten BR Mitglieder unter einander.
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