hallo W.A.F. Forum,

wir haben noch ein paar Fragen zur Wahl die jetzt erst nach dem Kurs bei der W.A.F. aufgetaucht sind... vielleicht habt ihr noch den richtigen § parat

1. ein Leiharbeitnehmer der als Vertretung für einen erkrankten Kollegen, der seit ca. 1,5 Jahren im Krankenstand ist - zählt dieser Leiharbeiter zusätzlich zum Kollegen im Krankenstand zur Belegschaft? Müssen wir hier dann einen oder zwei MA rechnen?

2. oder verhält es sich hier auch so wie bei Leiharbeitern die für Kollegen in Elternzeit verteten? Wir hätten es so verstanden, dass die Leiharabeiter die Vertetung für Elternzeit machen nicht zusätzlich zur Belegschaft zählen sondern nur die Kollegen die in Elternzeit sind

vielen Dank für die Unterstützung

Aline