Erstellt am 28.01.2014 um 19:54 Uhr von Kölner
rtjum aus der Buchhaltung.
Oblatixx aus dem Sekretariat.
Snooker aus dem Fahrdienst.
Hoppel nicht, der ist Prokurist.
Riedo hat seine Bürgerrechte verloren, der auch nicht.
schmitti aus dem Lager obwohl er nur als GfB arbeitet.
nubbel aus der Technik, die immer Lautsprecherdurchsagen macht.
tommyh aus der im Aufbau befindlichen Qualitätskontrolle.
ActionHero darf nicht. Der ist in der passiven Phase der Altersteilzeit wegen seiner schlimmen Erkrankung.
Erstellt am 28.01.2014 um 20:19 Uhr von Tommyh
Oh und darf der Kölner wählen? :-) den hast du vergessen!
Also alle Arbeitnehmer die seit 6 Monaten im Betrieb sind ( Ausnahme neu gegründete Betriebe) und die nicht den leitenden Angestellten zugeordnet sind. Leiharbeitnehmer die nahtlos übernommen worden sind auch wählbar wenn die 6 Monate erreicht sind.
Oh hoffentlich sind die Wahlen bald vorbei ;-)
Erstellt am 28.01.2014 um 20:44 Uhr von nicoline
*Oh und darf der Kölner wählen?*
In der Frage geht es zwar darum, wer gewählt werden kann und nicht wer wählen darf, aber, bei Kölner ist das glaube ich egal, der darf beides nicht, der ist bestimmt "leidender Angestellter"
Erstellt am 28.01.2014 um 21:35 Uhr von Nubbel
nur weil mann mal ne raumpflegerin hatte, wird mann nicht zum leitenden. und ..... ein kölner darf alles!
Erstellt am 28.01.2014 um 21:42 Uhr von Farce
Da wäre ich jetzt aber vorsichtig. Wenn ich mich recht erinnere, soll der doch ne verzwickte Krankheit haben, womit er andere ja auch schon angesteckt haben soll.
Erstellt am 29.01.2014 um 06:18 Uhr von Oblatixx
Ach wäre das schön, wenn alle mit einer verzwickten Krankheit NICHT gewählt werden dürften ...
Erstellt am 29.01.2014 um 06:24 Uhr von Nubbel
farce: eine Sache, die als wichtig dargestellt wird, im Verhältnis zu diesem Anspruch aber lächerlich wirkt
ist dein name also programm!