Alle Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen, also am Wahltag volljährig sind und mindestens sechs Monate im Betrieb arbeiten, sind geeignet.

Wie sieht es denn aber aus, wenn man im Betrieb vorher mehrere Jahre als Werkstudent gearbeitet hat, auch ein Praktikum hat und zum Januar als Mitarbeiter tätig ist.
Und die Wahl im März stattfindet. Ist man dann auch wählbar?