Wählbarkeit
Hallo, ich habe eine Frage zur Wählbarkeit. in §8 Betriebsverfassungsgesetz heißt es: Wählbar sind alle An die 6 Monate dem Betrieb angehören. bezieht sich das auf den Tag der Wahl oder auf den Tag an dem der Wahlvorschlag eingereicht wird.
Community-Antworten (1)
26.02.2010 um 11:55 Uhr
@kurfiss Der AN muss am Wahltag 6 Monate dem Betrieb angehören.
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