Wählbarkeit
Hallo, ich habe eine Frage zur Wählbarkeit. in §8 Betriebsverfassungsgesetz heißt es: Wählbar sind alle An die 6 Monate dem Betrieb angehören. bezieht sich das auf den Tag der Wahl oder auf den Tag an dem der Wahlvorschlag eingereicht wird.
Community-Antworten (1)
26.02.2010 um 11:55 Uhr
@kurfiss Der AN muss am Wahltag 6 Monate dem Betrieb angehören.
Verwandte Themen
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Wählbarkeit zum BR - ist die bei einem Mitglied der GL gegeben?
ÄlterÍst ein Mitglied der Geschäftsleitung ( Bereichsleitung ) wählbar ? Rein rechtlich hat auch er einen ausgehandelten Arbeitsvertrag ist also auch Arbeitnehmer???? Er besitzt Prokura ist aber nicht all
Wählbarkeit/Umschüler - besitzen diese Personen ein Wahlrecht?
ÄlterHallo, sind Umschüler, die ein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis mit dem Arbeitgeber haben und auch schon 10 Jahre im Betrieb gearbeitet haben, wählbar? Nach meiner Auffassung sind sie es, allerdings gi
Wählbarkeit - wie lange muss jemand im Unternehmen sein ?
ÄlterNachdem ich hier mir nun einige Beiträge mal durchgelesen habe, möchte ich auch mal eine Frage stellen und bin gespannt auf die Antworten. Mitarbeiter (ehem. BR Vorsitzender) hatte zum 30.09.05 gekü
Wählbarkeit von Mitarbeitern
ÄlterHallo hab mal eine Frage zur wählbarkeit von Mitarbeitern bei der Betriebsratswahl. Gem. §8 BetrVG sind nur Mitarbeiter wählbar, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Wird dieser Zeitra