Wählbarkeit
Hallo, ich habe eine Frage zur Wählbarkeit. in §8 Betriebsverfassungsgesetz heißt es: Wählbar sind alle An die 6 Monate dem Betrieb angehören. bezieht sich das auf den Tag der Wahl oder auf den Tag an dem der Wahlvorschlag eingereicht wird.
Community-Antworten (1)
26.02.2010 um 11:55 Uhr
@kurfiss Der AN muss am Wahltag 6 Monate dem Betrieb angehören.
Verwandte Themen
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Wählbarkeit - wie lange muss jemand im Unternehmen sein ?
ÄlterNachdem ich hier mir nun einige Beiträge mal durchgelesen habe, möchte ich auch mal eine Frage stellen und bin gespannt auf die Antworten. Mitarbeiter (ehem. BR Vorsitzender) hatte zum 30.09.05 gekü
Wählbarkeit. Kann man vergangene Betriebszugehörigkeit auch dazu zählen?
ÄlterHi :o) Folgendes: Im Gesetzestext steht ja zur Wählbarkeit: "Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören... Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeit
Wählbarkeit von Mitarbeitern
ÄlterHallo hab mal eine Frage zur wählbarkeit von Mitarbeitern bei der Betriebsratswahl. Gem. §8 BetrVG sind nur Mitarbeiter wählbar, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Wird dieser Zeitra
Wählbarkeit und Wahlberechtigung
ÄlterHallo, ich brauch mal eure Hilfe. In unserem Betrieb sind einige 400€ Kräfte eingestellt, seid Februar 2010. Die BR Wahlen werden am 31.5.2010 stattfinden. Das bedeutet, sie können nicht kandidieren d