Saisonbetrieb: LA 6 Monate im Betrieb, zählen die zur BR-Größe mit? Perso sagt NEIN weil nicht regelmäßig beschäftigt. Stimmt das?
Hallo zusammen,
wir haben gerade die Wählerliste bzw. Mitarbeiterliste bekommen.
Unsere Perso gibt hier an dass die LA nicht dazuzählen da wir ein Saisonbetrieb sind und die LA nur max.6 Monate beschäftigt werden und "in der Regel" heißt mehr als die hälfte im Jahr. Stimmt das?? da sind wir anderer Meinung..
Wir sind 189 Personen laut Wählerliste in der Firma. Mit LA wären wir über 200..
Haben wir hier recht oder die Perso?
weiß jemand einen Link oder ähnliches wo alles genau steht oder der genaue durchschnitt der LA übers Jahr ermittelt werden kann?
Vielen Dank
Community-Antworten (4)
28.01.2014 um 10:20 Uhr
würdet ihr nur ein Saisonbetrieb sein, wäre die Hütte den Rest des Jahres zu. (Ich sag mal ein Eisverkäufer der nur im Sommer auf hat ist ein Saisonbetrieb) Hier ist es wohl so das ihr ein Saisonabhängiger Betrieb seit. Für die Wahl ist dies jedoch unerheblich das diese nicht auf Betriebe und ihre Tätigkeiten ein geht, sondern auf die Zahl der MA: demnach seit ihr über 200 MA. Lasst euch nicht beirren und macht eure Wahl. Dem AG obliegt es ja dann die Wahl an zu fechten wenn er meint es sei nicht korrekt.
28.01.2014 um 10:38 Uhr
Naja - im Bezug zu den Leih-AN ist diese Frage ja vom BAG noch nicht beleuchtet worden. Gerade kürzlich habe ich mit zwei Volljuristen (wieso sind die eigentlich voll .....) genau diese Frage diskutiert. Es gab mindestens drei Meinungen.
Der Knackpunkt dürfte hier tatsächlich sein, dass Ihr ein "echter" Saisonbetrieb seit. Ansonsten sagt man ja 6 Monate plus 1 Tag = zählt mit.
Ich würde mit dieser Frage unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen und zumindest dessen Meinung einholen.
28.01.2014 um 10:50 Uhr
was muss man als WV machen um zum Anwalt zu gehen? ist das wie beim BR oder gibt's da extra regeln? einfach beschluss machen oder muss man das mit AG absprechen oder wie komm ich zum Fachanwalt? bin das erste mal WV und kann mich auch nirgends hinwenden.. sehr aufwändig sich das alles anzueignen echt.. Gruß
28.01.2014 um 14:24 Uhr
Bei der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers was Wahlvorstände betrifft, sollte man immer mit Vorsicht dran gehen. In jedem Fall sollte man sich da vorab mit dem AG einigen. Hier auch mal einen Link zum nachlesen:
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