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Wahlrecht bei Betriebsratswahlen

H
highland
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Fachmänner von euch hinsichtlich der anstehenden Betriebsratswahlen.

Die Wahlen in unserem Unternehmen finden für unsere GmbH statt (ca. 1200 Wahlberechtigte). Vor einigen Jahren wurden 5 MA aus der GmbH in die Holding (GmbH & Co. KG) ausgelagert. Die Arbeitsplätze blieben gleich, Aufgaben auch, Pausen- und Arbeitszeiten auch unverändert. Lediglich die Arbeitsverträge wurden abgeändert. Sie sind jetzt eben in der Holding "angestellt". Nun kam die Frage eines der MA auf, ob sie auch bei der Betriebsratswahlen der GmbH das aktive Wahlrecht haben ? Ich bin da ehrlich gesagt überfragt. Kann mir da jemand weiterhelfen ? Im voraus schon mal vielen Dank.

Grüße

1.01202

Community-Antworten (2)

W
waf-admin

24.02.2014 um 21:46 Uhr

Test test test

H
Hoppel

24.02.2014 um 22:37 Uhr

@ highland

Ich hätte mir ja eher die Frage gestellt, ob diese MA in der Gmbh & Co. KG aktiv/passiv wahlberechtigt sind ...

In der GmbH sind sie aufgrund ihrer vollständigen Eingliederung auf alle Fälle aktiv wahlberechtigt. Und ich gehe auch davon aus, dass diese fünf KollegInnen in der GmbH auch passiv wahlberechtigt (also wählbar) sind ...

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