Wahlrecht bei Betriebsratswahlen
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Fachmänner von euch hinsichtlich der anstehenden Betriebsratswahlen.
Die Wahlen in unserem Unternehmen finden für unsere GmbH statt (ca. 1200 Wahlberechtigte). Vor einigen Jahren wurden 5 MA aus der GmbH in die Holding (GmbH & Co. KG) ausgelagert. Die Arbeitsplätze blieben gleich, Aufgaben auch, Pausen- und Arbeitszeiten auch unverändert. Lediglich die Arbeitsverträge wurden abgeändert. Sie sind jetzt eben in der Holding "angestellt". Nun kam die Frage eines der MA auf, ob sie auch bei der Betriebsratswahlen der GmbH das aktive Wahlrecht haben ? Ich bin da ehrlich gesagt überfragt. Kann mir da jemand weiterhelfen ? Im voraus schon mal vielen Dank.
Grüße
Community-Antworten (2)
24.02.2014 um 21:46 Uhr
Test test test
24.02.2014 um 22:37 Uhr
@ highland
Ich hätte mir ja eher die Frage gestellt, ob diese MA in der Gmbh & Co. KG aktiv/passiv wahlberechtigt sind ...
In der GmbH sind sie aufgrund ihrer vollständigen Eingliederung auf alle Fälle aktiv wahlberechtigt. Und ich gehe auch davon aus, dass diese fünf KollegInnen in der GmbH auch passiv wahlberechtigt (also wählbar) sind ...
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