Erstellt am 27.07.2022 um 08:53 Uhr von Kjarrigan
Wenn das Gesundheitsamt nicht tätig wird und Kontakte nachverfolgt- gibt es derzeit imho gar keine Verpflichtung zur Information.
Eher im Gegenteil - der AG darf das aus Datenschutzgründen gar nicht bekanntgeben -
auf jeden Fall nicht Personenbezogen und müsste das eher allgemein halten
Ansonsten würde ich mal google nach den aktuellen Corona Schutzmaßnahmen (bundesweit und regional fragen
Erstellt am 27.07.2022 um 09:31 Uhr von Relfe
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert, ich würde meinen AG "durch den Wolf drehen" wenn der meinen Kollegen meine Krankheiten mitteilt. Genau genommen ist alleine schon die Information das man krank ist gem DSchG eine unzulässige Weitergabe besonders schützenswerter Daten.
Erstellt am 27.07.2022 um 09:34 Uhr von Hansen
Hier ist auch nicht gemeint, dass speziell eine Person mit Namen genannt wird, sondern "dass ein Fall in der Abteilung aufgetreten ist."
So dass sich die Mitarbeiter noch mehr testen könnten und spezielle Maßnahmen (z.B.: Maske) einleiten könnte, wenn er dies persönlich möchte.
Erstellt am 27.07.2022 um 09:40 Uhr von moreno
Na wenn jetzt Fritz Corona hat und der einzige ist der in der Arbeitsgruppe fehlt wären solche Informationen klar zuzuordnen und schon sind wir wieder bei der Reifen ....den AG durch den Wolf drehen bei solchen Informationen.
Erstellt am 27.07.2022 um 09:51 Uhr von Relfe
das einzige was der AG machen kann, ist ganz allgemein zum Selbsttest "auffordern" bzw. ggf. auch mit dem BR "allgemeine Gesundheitsschutzmassnahmen" beschließen. Das kostet dem AG aber Geld und Zeit und verursacht Aufwand, das wird das Verhalten deines AG erklären.
Erstellt am 27.07.2022 um 09:58 Uhr von Hansen
Aber der betroffene Mitarbeiter darf sich doch Äußern so oft er will, oder?
In unserem Unternehmen wurde es Mitarbeitern verboten Ihre Krankheit anderen Arbeitskollegen zu erzählen.
Es gab sogar ein Fall, wo Führungskräfte 10 Std. im Auto zusammensaßen und die Kollegin nichts Ihrem Kollegen berichten durfte.
Das ist doch schon hart, oder?
Erstellt am 27.07.2022 um 10:05 Uhr von moreno
Hmmm Hansen kommt drauf an.....wo arbeitest Du Russland oder Nordkorea? ;-) ne natürlich kann jeder AN selber entscheiden welche seiner Krankheiten er anderen Kollegen erzählt. Wenn der AG anderer Meinung ist wäre dies doch mal ein schönes Thema fürs Monatsgespräch.
Erstellt am 27.07.2022 um 11:12 Uhr von Muschelschubser
Also grundsätzlich geht den Arbeitgeber die Art der Erkrankung nichts an, ihn hat nur die voraussichtliche Dauer der AU zu interessieren.
Aber im Hinblick auf Corona gibt es nach wie vor die behördliche Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nach §6 IfSG, die auch personenbezogene Daten beinhaltet. Diese werden dem Arbeitgeber übermittelt, damit er eventuelle Schutzmaßnahmen einleiten kann. So ganz geheim halten kann man eine COVID-19-Infektion also nicht.
Dass der Arbeitgeber mit diesen Daten sensibel umzugehen hat und dementsprechend nicht an die Abteilung weiterzutragen hat, ergibt sich aus BDSG und DSGVO und hat (wie schon richtigerweise erwähnt) zu unterbleiben.
Wenn die Erkrankte Person offen damit umgehen möchte um die Kolleginnen und Kollegen zu schützen, dann kann das somit nur auf eigene Initiative erfolgen.
Erstellt am 27.07.2022 um 11:20 Uhr von Relfe
@Hansen
wenn ein AN eine ansteckende Krankheit hat (und das ist Covid) dann würde er sich evt. "strafbar" verhalten, wenn er das verschweigt und so bewußt Kollegen gefährdet.
Außer er vermeidet Kontakte, dann braucht er auch nichts sagen.
Aber Kontakte haben und ansteckende Krankheit verschweigen ist eine "gefährliche" Kombination, gerade wenn es keine harmlose Krankheit ist.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ansteckende-krankheit-was-der-arbeitnehmer-mitteilen-muss_76_130282.html
https://sk-strafrecht.de/2020/04/20/corona-und-strafrecht-strafbarkeitsrisiken-fuer-covid-19-infizierte-koerperverletzung-durch-ansteckung-verstoesse-gegen-das-infektionsschutzgesetz/
Erstellt am 27.07.2022 um 22:51 Uhr von paula
Muschelschubser
macht Euer Gesundheitsamt das wirklich? Die informieren die AG? Das hat bei uns das Gesundheitsamt noch nie getan. Andersrum war es bei uns. Bis Anfang des Jahres wollte das Gesundheitsamt über Fälle der AN informiert werden.
Erstellt am 28.07.2022 um 07:39 Uhr von Muschelschubser
@Paula
Witzigerweise erstreckt sich unser Geschäftsgebiet über 3 Landkreise.
Insofern kann ich Deine Frage 3 Mal beantworten.
1.) Ja
2.) Nein
3.) Es hat noch keine Infektion vorgelegen.
Auch die Empfehlungen zu infizierten Personen und deren Kontaktpersonen unterschieden sich zwischen den Landkreisen, und zwar zeitnah, ohne zwischenzeitliche Änderungen durch die Politik.