Erstellt am 12.11.2021 um 12:00 Uhr von celestro
mEn sind das keine MA, die aufgrund der Eigenart ihrer Anstellung nicht im Büro sind. Eine unaufgeforderte Zusendung wäre daher mMn nicht rechtmäßig.
Erstellt am 12.11.2021 um 12:41 Uhr von Catweazle
Ich denke, dass der Wahlvorstand Briefwahl für alle beschließen kann. Es muss nur jeder die Möglichkeit haben seine Stimme persönlich abzugeben. Das Zeitfenster dafür muss natürlich groß genug sein.
Erstellt am 12.11.2021 um 13:48 Uhr von celestro
"Ich denke, dass der Wahlvorstand Briefwahl für alle beschließen kann."
Das darf er nicht ... glaube nicht, dass die derzeitige Coronalage da den entscheidenden Unterschied macht.
Erstellt am 22.11.2021 um 16:41 Uhr von netteannette
Die Anwort ergibt aus der NEUEN Wahlordnung Dritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe §24 Voraussetzungen. Wie Celestro schreibt, darf der WV nicht einfach für alle Briefwahl beschließen und Corona ändert daran nichts.