Briefwahl wegen Corona
Bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung, wo der Mitarbeiter selber entschieden kann, ob er ins Büro kommt oder im Homeoffice arbeitet. Diese Vereinbarung ist aufgrund von Corona entstanden. Können wir nun allen Mitarbeitern unaufgefordert Briefwahlunterlagen zusenden? Wir würden auf jeden Fall auch ein Zeitfenster für eine persönliche Wahl anbieten.
Community-Antworten (4)
12.11.2021 um 13:00 Uhr
mEn sind das keine MA, die aufgrund der Eigenart ihrer Anstellung nicht im Büro sind. Eine unaufgeforderte Zusendung wäre daher mMn nicht rechtmäßig.
12.11.2021 um 13:41 Uhr
Ich denke, dass der Wahlvorstand Briefwahl für alle beschließen kann. Es muss nur jeder die Möglichkeit haben seine Stimme persönlich abzugeben. Das Zeitfenster dafür muss natürlich groß genug sein.
12.11.2021 um 14:48 Uhr
"Ich denke, dass der Wahlvorstand Briefwahl für alle beschließen kann."
Das darf er nicht ... glaube nicht, dass die derzeitige Coronalage da den entscheidenden Unterschied macht.
22.11.2021 um 17:41 Uhr
Die Anwort ergibt aus der NEUEN Wahlordnung Dritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe §24 Voraussetzungen. Wie Celestro schreibt, darf der WV nicht einfach für alle Briefwahl beschließen und Corona ändert daran nichts.
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