Erstellt am 22.11.2021 um 08:50 Uhr von seehas
In § 13 der Wahlordnung ist nur vorgeschrieben, dass die Auszählung öffentlich stattfindet. Da steht nicht, dass die Auszählung im Betrieb stattfinden muss. Allerdings muss in meinen Augen gewährleistet sein, dass jemand auch in Person anwesend sein kann, sofern dies gewünscht wird.
Anwesend sein muss der Wahlsauschuss.
Erstellt am 22.11.2021 um 09:18 Uhr von Erbsenzähler
Gibt es keinen Besprechungsraum oder Pausenraum?
Ich würde angemietete Räume als nicht zulässig sehen. Es muss jederzeit die Möglichkeit bestehen, dass Wähler euch besuchen und kontrollieren können.
Erstellt am 22.11.2021 um 09:43 Uhr von celestro
"Wer muss denn zur Auszählung mindestens anwesend sein?"
Der komplette WV.
"Darf das in einem privaten Haushalt gemacht werden? (Videoübertragung
für alle MA wird angeboten)"
Wenn Mitarbeiter, die das live sehen wollen auch kommen dürfen ....
Erstellt am 22.11.2021 um 17:41 Uhr von netteannette
Ihr müsst noch gar nicht wählen, wenn noch genügend "feste" Betriebsratsmitglieder da sind! Guckst du hier:
https://www.betriebsratswahl.de/neuwahl
Info auf der WAF Homepage zur "Neuwahl Betriebsrat" -Einer der sieben Gründe, wann eine Neuwahl außerhalb des normalen Wahlzeitraums stattfinden muss:
Anzahl der verbleibenden Betriebsratsmitglieder zu gering
Dieser Grund dürfte den Großteil der Neuwahlen außerhalb der regulären Wahlperiode verursachen.
Erfahrungsgemäß sind neue Mitglieder des Betriebsrats häufig überrascht von der Vielzahl der auf sie zukommenden Aufgaben und dem bisweilen schwierigen Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber. Daher verringert sich die Anzahl der Betriebsratsmitglieder und Nachrücker im Laufe der Zeit.
Ein Betriebsrat der jedoch seiner Größe nach der Größe des Unternehmens nicht mehr angemessen ist, ist nicht geeignet, die Arbeitnehmer hinreichend zu vertreten, weswegen in diesem Fall eine Neuwahl angezeigt ist.
Die Neuwahl des Betriebsrats ist laut § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG dann erforderlich, wenn die Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach dem Aufrücken der zur Verfügung stehenden Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist.
Beispiel: In Ihrem Unternehmen sind laut Gesetz fünf Betriebsratsmitglieder vorgeschrieben, in Ihrem Gremium sind aber nur noch vier feste Mitglieder und es gibt keine Ersatzmitglieder mehr. In diesem Fall müssen Neuwahl initiiert werden.
Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine große Anzahl an Mitgliedern des Betriebsrats und Ersatzmitgliedern ihr Amt niederlegt oder aus dem Unternehmen ausscheidet.
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Wenn ihr damit den Zeitraum bis zum "normalen" Wahltermin im Frühjahr 2022 hinauszögern könnt, sollten auch die Corona-Regeln wieder einfacher sein und ihr könntet in einem angemieteten Raum (bestenfalls in der Nähe des früheren Büros) die Auszählung machen.
Wobei ich mich allerdings frage, wie Betriebsratsarbeit bei euch funktioniert, wenn ihr euch NIE in Präsenz trefft, den AG und die Kollegen auch nicht, es keine persönlichen Gespräche gibt und alles nur über Videocalls läuft???
Und ihr wisst schon, dass ihr nach §40 (2) ein Anrecht auf Räume, sachgerechte Mittel etc. habt?
Erstellt am 23.11.2021 um 13:49 Uhr von EDDFBR
@netteannette
Ich habe den Threadersteller so verstanden dass der letzte Nachrücker, der als Voll-BR nachgerückt war, nun ebenfalls in Rente geht. D.h. jetzt sind sie einer zu wenig :).
Erstellt am 23.11.2021 um 14:16 Uhr von Dummerhund
oder auch:
https://www.gloistein-partner.de/verschiebung-einer-betriebsratswahl-in-der-corona-krise-was-muessen-wahlvorstaende-beachten
Erstellt am 23.11.2021 um 14:30 Uhr von robert.lill
Danke für die vielen nützlichen Hinweise!
Tatsächlich sind wir ein Kleinstbetrieb mit einem Einköpfigen BR, dieser bleibt uns auch erhalten, nur der letzte Nachrücker geht jetzt in Rente und könnte bei Verhinderung unseres amtierenden BRs nicht mehr einspringen.
Irgendwoher hatten wir die Information, dass dann die Wahl vorgezogen werden muss. Bin selbst "nur" Wahlvorstand und kenne die Regeln nicht so umfassend; nach aktueller Recherche gehe ich aber davon aus, dass wir im Frühjahr 22 regulär wählen können. Bis dahin sollte sich auch ein Raum finden lassen.
Erstellt am 23.11.2021 um 16:51 Uhr von Dummerhund
In der Tat braucht ihr erst im Frühjahr wählen. Der AG hat euch dann Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Notfalls muss er eine Lokation anmieten oder aber einen Baucontainer oder ähnliches.