Fristen konstituierende Sitzung?
Wir richten in unserem Unternehmen einen neuen Betriebsrat ein.
Unser Wahlvorstand hat uns nun eine Einladung zur ersten konstituellen Sitzung zugeschickt. Und zwar an alle Kandidaten aller Listen, die sich direkt nach der Wahlauszählung zur Verfügung halten sollen, da die Sitzung direkt nach der Auszählung der Stimmen stattfinden soll (ohne feste Uhrzeit).
Unabhängig davon, ob man zum Beriebsratsmitglied gewählt wird oder nicht. Die Nicht-gewählten können dann eben wieder gehen. Da die Wahl schon in 3 Werktagen ist, wird zu dieser Zeit (in den Abendstunden ausserhalb der Kernarbeitszeiten) nicht mehr alle Mitglieder unserer Liste zur Verfügung stehen.
Da die andere Liste (bedingt durch die Tätigkeit als Wahlvorstand) in großer Zahl sowieso anwesend sein wird, befürchten wir eine Beeinträchtigung unserer Stimmfähigkeit.
Ist dieses Vorgehen rechtens?
Community-Antworten (3)
23.03.2007 um 14:01 Uhr
Hallo StTila,
nein! Im § 29 Abs. 1 BetrVG steht: "Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen."
Dies heißt auch nur, dass die Einladung in diesem Zeitraum zu erfolgen hat, die Sitzung aber auch später stattfinden kann. Wichtig ist, dass alle gewählten Betriebsräte anwesend sind, da in dieser Sitzung ja der Vorsitzende gewählt wird. Außerdem hat jeder Gewählte nach Benachrichtigung des Wahlvorstandes 3 Tage Zeit die Wahl anzunehmen oder abzulehnen.
MfG Angi1
23.03.2007 um 16:58 Uhr
Vielen Dank
28.03.2007 um 18:26 Uhr
gut zu wissen. danke für die infos
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