Erstellt am 15.01.2021 um 10:28 Uhr von RudiRadeberger
Wenn alle Kandidaten diese Möglichkeit eingeräumt bekommen, würde ich zuerst beim AG nachfragen. Vielleicht hat er nichts dagegen - dann hast du freie Fahrt.
Erstellt am 15.01.2021 um 10:29 Uhr von celestro
Wenn der AG die Nutzung des Intranets für Wahlwerbung einem Kandidaten / einer Liste erlaubt, muss er es allen erlauben. Es gibt aber meines Wissens keine Regelung, die es ermöglicht, diesen Weg der Kommunikation "auf jeden Fall zu nutzen). Gerade in Zeiten von Corona wäre ein AG aber auch schlecht beraten, wenn er das nicht erlauben würde. Man will ja persönliche Kontakte gerade einschränken.
Erstellt am 15.01.2021 um 10:39 Uhr von Romarus
Da ich Freigestellt und wirklich von allen Kommunikationsmöglichkeiten abgeschnitten bin, würde mir nur ein Sammel E-Mail Postfach für Werbung bleiben. Über dieses Postfach werden alle Mitarbeiter der Hauptverwaltung informiert. Wäre das erlaubt, oder gilt dort das Gleiche wie bei Intranetnutzung?
Erstellt am 15.01.2021 um 14:05 Uhr von Kratzbürste
Was würde eigentlich passieren, wenn du es einfach machst?