Wahlen im November
Hallo,
ich schon wieder... habe da eine Frage wegen der Wahlen, weil mich heute ein Chef komplett aus der Bahn geworfen hat...
Er hat mir gesagt, bei uns handelt es sich um eine Listenwahl...
Also, ich habe es so verstanden, wenn ich nur eine Vorschlagsliste bekomme, haben wir eine Personenwahl; sobald mich ein anderer Wahlberechtigter nach einer Vorschlagsliste fragt, weil er selbst eine "Partei" bilden möchte, handelt es sich um eine Listenwahl...
Stimmt das, habe ich es richtig verstanden, oder bin ich da komplett falsch?
Ich bedanke mich schon jetzt, und bitte vergibt mir diese blöden Fragen, aber ich kenne mich da nicht besonders aus, wie gesagt, wurde zum BR Wahlvorstand gewählt (Vorsitzende), hatte aber noch nie was mit BR zu tun und möchte meine Arbeit so korrekt wie möglich durchführen :)...
Grüße
AkteX
Community-Antworten (3)
23.10.2013 um 19:03 Uhr
Du hast offenbar keine Schulung als WB gemacht, was sehr ungünstig ist!
Also, Listenwahl gibt es dann, wenn mehr als 1 gültige Vorschlagsliste beim WV eingereicht wird. Sonst gibt es Persönlichkeitswahl.
Da man in Betrieben mit einer größeren Anzahl von AN immer von Listenwahl ausgehen sollte, sollte der WV auch in den Vorbereitungen so handeln. Also auch errechnen und veröffentlichen wieviele Stützunterschriften usw. erforderlich sind.
Weiter, den AG und auch den BR geht die Arbeit des WV nichts an. Sie MÜSSEN sich hier heraushalten.
23.10.2013 um 19:54 Uhr
Die WAF bietet ja im Moment kostenlose Online-Seminare an. Vielleicht erfährst Du da so manches, was Du wissen musst.
24.10.2013 um 19:29 Uhr
Hallo,
vielleicht wollte der AG dich nur testen um dein wissen, oder er weiss von einer arbeitgeberfreundliche liste?
aber wie schon gesagt wurde er hat sich aus der wahl rauszuhalten
MFG
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