Wahlen nach 1 Jahr in Ordnung - wenn BR statt aus 9 nur noch aus 4 Personen besteht?
Hallo, unser Betriebsrat besteht nur noch aus 4 Personen, eigendlich müssen es 9 Personen sein und 3 zum Nachrücken ( über 250 Mitarbeiter ) Service GmbH. Unser Betriebsrat fungirt seid 1 Jahr schon so. Meien Frage: Wann müssen neue Wahlen statt finden, und in welchem Zeitraum muß das geschehen. Wahlen sind zum November/ Dezember 2008 angedacht, aber bis jetzt ist noch nichts in Vorbereitung. Ist das so Ok! Und darf eine MAV Vorsitzende zwei Arbeitsverträge bei einem Arbeitgeber haben um sich zur Wahe aufstellen zu lassen. Ist das alles Rechtens
Community-Antworten (1)
29.10.2008 um 09:42 Uhr
Hallo Kikimaus, Ihr hättet schon viel früher Neuwahlen veranlassen müssen, ab dem Zeitpunkt wo Ihr unter 9 Mitglieder wart und keine Ersatzmitglieder mehr nachrücken konnten. Der Zeitraum und die Fristen für Neuwahlen könnt ihr dem BetrVG entnehmen. Wenn ich mich recht erinnere dürften aufgrund der Fristen Neuwahlen im November und Dezember ziemlich unwahrscheinlich sein. Bitte erkläre noch mal die zwei Arbeitsverträge beim gleichen Arbeitgeber. Wer saich zur Wahl stellen kann, geht alles aus dem BetrVG hervor
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