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Wählbarkeit von MA in Altersteilzeit

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ClaudiaB
Nov 2016 bearbeitet

Ist ein Mitarbeiter, der nächstes Jahr in die Aktivphase und zwei Jahre darauf in die Passivphase der Altersteilzeit eintritt, bei der Betriebsratswahl wählbar?

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Community-Antworten (2)

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Charlys

20.09.2013 um 16:03 Uhr

So lange er in der Aktivphase ist ja, denn er ist ja Beschäftigter und im Betrieb

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Hoppel

20.09.2013 um 19:45 Uhr

@ ClaudiaB

Während der aktiven ATZ / Blockmodell sind AN wählbar; mit Eintritt in den passiven Teil der ATZ scheiden diese BRM allerdings aus dem BR aus und das entsprechende Ersatzmitglied rückt nach.

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