Wählbarkeit von MA in Altersteilzeit
Ist ein Mitarbeiter, der nächstes Jahr in die Aktivphase und zwei Jahre darauf in die Passivphase der Altersteilzeit eintritt, bei der Betriebsratswahl wählbar?
Community-Antworten (2)
20.09.2013 um 16:03 Uhr
So lange er in der Aktivphase ist ja, denn er ist ja Beschäftigter und im Betrieb
20.09.2013 um 19:45 Uhr
@ ClaudiaB
Während der aktiven ATZ / Blockmodell sind AN wählbar; mit Eintritt in den passiven Teil der ATZ scheiden diese BRM allerdings aus dem BR aus und das entsprechende Ersatzmitglied rückt nach.
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