Wählbarkeit von Mitarbeitern, die in Altersteilzeit sind?
Hallo,
wir sind dabei, unsere BR-Wahl vorzubereiten.
Wie verhält es sich mit Arbeitnehmer, welche sich in der Altersteilzeit (passive Ruhephase) befinden. Dürfen sich diese Arbeitnehmer an der Wahl beteiligen, bzw. sind sie wählbar?
Über eine Anwort würde ich mich freuen....
Community-Antworten (3)
19.01.2010 um 10:56 Uhr
Altersteilzeit Kolleginnen und Kollegen in der passiven Phase dürfen nicht wählen und auch nicht gewählt werden.
19.01.2010 um 11:05 Uhr
@wahlvorstandsabine Nach meinem Verständnis fängt die "Vorbereitung der BR Wahl" mit einem Seminar an.
19.01.2010 um 12:35 Uhr
wahlvorstandsabine
passive Ruhephase = bedeutet ja, sie arbeiten sind also aktiv, weil sie ja nicht (passv) ruhen oder meinst Du aktive Ruhephase = sie arbeiten nicht mehr. Dann würde man von der Passiven Phase der ATZ sprechen.
;-) ;-)
Ich denke das meinst du, darauf wurde ja auch geantwortet.
Verwandte Themen
Wahlberechtigung bei Altersteilzeit?
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Basiskommentar zum BetrVG (14. Auflage 2007; Klebe/´Ratayczak/Heilmann/Spoo) wird auf den Seiten 122f unter "§ 7 Wahlberechtigung" u. a. folgendes festgeste
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Mitspracherecht des Betriebsrates bei Auswahl der MA für die Altersteilzeit
ÄlterInwieweit hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Mitarbeiter die für die Altersteilzeit in Frage kommen. Also, wenn die Quote der Bewerber für die Altersteilzeit höher als 5 % ist
Wählbarkeit von Mitarbeitern
ÄlterHallo hab mal eine Frage zur wählbarkeit von Mitarbeitern bei der Betriebsratswahl. Gem. §8 BetrVG sind nur Mitarbeiter wählbar, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Wird dieser Zeitra
Wählbarkeit von MA in Altersteilzeit
ÄlterIst ein Mitarbeiter, der nächstes Jahr in die Aktivphase und zwei Jahre darauf in die Passivphase der Altersteilzeit eintritt, bei der Betriebsratswahl wählbar?