Minderheitengeschlecht
Was geschieht, wenn sich gem. § 15 Abs. 2 BetrVG aus dem nach § 5 WO bestimmten Mindeheitengeschlecht (hier: 4 w / 1 m) kein Kandidat zur Wahl stellt ?
Community-Antworten (6)
20.09.2013 um 02:17 Uhr
Dann wird die Frau zum Mann!
Sprich:Wenn das Minderheitengeschlecht keinen Kandidaten stellt, dann gehen die Sitze alle an das Mehrheitsgeschlecht.
20.09.2013 um 08:47 Uhr
@ butler
Wenn sich kein Mann zur Wahl stellt, hat das keinerlei Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Wahl. Es ist insbesondere KEINE Nachfrist zwecks Gewinnung eines männlichen Kandidaten zu setzen.
Man kann einen Mann halt nicht zu seinem Glück zwingen. Aber wer weiß, wie Eure Frauen drauf sind ... ;-))
21.09.2013 um 20:26 Uhr
Find ich toll, dass ihr einen BR wählt, bei der absoluten Mindest-Anzahl (5) von Arbeitnehmern dafür. Das schaffen viel größere Betriebe nicht!
Wenn es jetzt die frisch gewählte Betriebsrätin es auch noch schafft, vom AG freiwillig freigestellt zu werden, fress' ich meinen Hut! :))
21.09.2013 um 20:54 Uhr
@ Hartmut
Toll, was Du so alles toll findest ... ich fänd es ganz toll, wenn Du richtig toll lesen würdest ... es wird nämlich ein 5köpfiger BR gewählt ...
21.09.2013 um 21:47 Uhr
Ok, ok, ab sofort keine Ironie mehr. Bei Hoppel gehen sonst die Hormone mit ihm durch. :)
22.09.2013 um 17:45 Uhr
@Hartmut
Was haben Lesefehler und „vielleicht“ daraus resultierende Rechenfehler mit Ironie zu tun????? Tip…. Wenn Du deinen Hut frisst, vergiss die Schnur nicht……
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