Erstellt am 04.03.2009 um 12:49 Uhr von Sternburg
In diesem Fall muss das Geschlecht in der Minderheit nicht berücksichtigt werden.
Erstellt am 04.03.2009 um 13:14 Uhr von Blume2009
Vielen Dank für die Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen? Habe im Internet bisher nichts dazu gefunden.
Erstellt am 04.03.2009 um 14:35 Uhr von Sternburg
Das ergibt sich aus § 5 Abs. 2 WO:
"Das Geschlecht in der Minderheit erhält soviele Mindestsitze zugeteilt, wie Höchstzahlen auf es entfallen."
Die Erklärung ist also rein mathematisch.
Wenn das 'Minderheitengeschlecht' nun wirklich sehr gering vertreten ist, kann es wirklich passieren, dass - so wie bei Euch - keine Mindestsitze garantiert werden können.
Was aber nicht heisst, dass Vertreter des Minderheitsgeschlechts nicht trotzdem in den BR gewählt werden können - nur brauchen sie dann die entsprechende Anzahl Stimmen.