Fragen zur außerplanmäßigen Neuwahl
Wir müssen eine Neuwahl nach §13,2 durchführen, da die Anzahl der BR-Mitglieder unter die zulässige gefallen ist. Wir würden also einen WV einsetzen. Problem dabei : Da jetzt Urlaubszeit ist, können wir das erst am 09. September machen. Vorher sind vom (jetzt noch 3-köpfigen BR) immer 2 gerade im Urlaub bzw. auf Fortbildungen. Geht das ? Was müssen wir beachten ? Das wir neu wählen müsen, haben wir erst jetzt festgestellt, weil alle 3 Nachrücker sind und nicht gerade gut geschult... bisher :-) Wir hätten also bereits vor genau 4 Wiochen (als der 4. und 5. Betriebstrat gegangen sind) Neuwahlen ansetzen müssen. Was heisst jetzt "unverzüglich" in dem Zusammenhang. Reicht noch der 09. September ? Braucht man unbedingt einen WV-Vertreter (sieht bei 9 AN echt schlecht aus) ? Fragen über Fragen....
Community-Antworten (9)
31.07.2013 um 16:16 Uhr
GPPeet, Du schreibst hier von ehemals 5 BR-Mitgliedern( 3 verbliebene) und 9 AN. Irgendwas stimmt hier nicht. Verstehe ich etwas falsch?
31.07.2013 um 16:22 Uhr
zum Zeitpunkt der Wahl (vor ca. 9 Monaten) waren wir noch 60 AN. Durch Massenentlassung, Betriebsübernahme etc. sinds jetzt noch 9 ! Die übrigen BR-Mitgleider haben sich was neues gesucht. Daher ist jetzt nur noch 1 BR nötig - und eine Neuwahl eben...
31.07.2013 um 16:54 Uhr
"unverzüglich" heißt "ohne schuldhaftes Zögern". Die Auslegung ist aber Situations- und Themenabhängig.
Der WV muss nicht zwangsläufig aus (ehemaligen) BR-Mitgliedern bestehen. Ich entnehme deiner Schilderung, dass der BR z.Z. aus ungeschulten Ersatzmitgliedern besteht. Von daher ist die Ausgangssituation für alle im Betrieb also gleich.
Ist eine Gewerkschaft bei euch mit im Boot? Wenn ja, könnt ihr euch an diese wenden.
Eine Schulung (Inhouse; 1- max. 2 Tage) für die WV-Mitglieder wär bestimmt auch nicht verkehrt.
31.07.2013 um 17:25 Uhr
Gibt es denn keine EBRM? Wenn dem so ist seid ihr ja zZt nicht beschlussfähig. Dieses sollte man vermeiden auch weil der AG sonst ggf gutes Spiel hat.
31.07.2013 um 17:28 Uhr
z.Zt. gibt es keine Ersatzmitglieder mehr (wir sind die ehem. Ersatzmitglieder !). Nur eines unserer Probleme ...
03.08.2013 um 11:40 Uhr
@ GPPeet
Macht Euch keinen Kopf! Auch wenn unverzüglich mit "innerhalb von 14 Tagen" eingegrenzt werden kann, passiert nichts, wenn Ihr den WV erst im September einsetzt.
Eine gewerkschaftliche Unterstützung könnt ihr bei der Betriebsgröße knicken!
Eine Inhouse-Schulung über 1 bis max. 2 Tage halte ich für einen Witz! Was bei Euch zu beachten ist, kann innerhalb 2-3 Stunden kompakt vermittelt werden.
Ihr habt im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren zu wählen; google mal "Leitfaden-Vereinfachtes Wahlverfahren"
Dann findest Du eine Seite des dgb und einen Leitfaden nebst Mustertexten.
03.08.2013 um 15:00 Uhr
"Eine Inhouse-Schulung über 1 bis max. 2 Tage halte ich für einen Witz! Was bei Euch zu beachten ist, kann innerhalb 2-3 Stunden kompakt vermittelt werden."
Erklär das mal u.a. dem Foren-Betreiber...LOL http://www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsratswahl-2014/BR156
Im Ernst: wenn ihr die Möglichkeit habt, das Wissen in 2-3 Stunden "eingetrichtert" zu bekommen, und einen findet, der dazu bereit ist (z.B. RA) auch gut. Aber ich kennen keinen einschlägigen Seminaranbieter, der seine Refernten für 2-3 Stunden im Land rumschickt....
03.08.2013 um 16:53 Uhr
Ich schon....
03.08.2013 um 19:36 Uhr
Umso besser...damit ist GPPeet also auch in diesem Fall geholfen...
Verwandte Themen
Neuwahl bei Änderung der Betriebsgröße
ÄlterHallo, nach § 13 BetrVG muss eine Neuwahl erfolgen, wenn die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ablaufs von 24 Monaten, vom Tag der Betriebsratswahl an gerechnet, um d
Nur noch 1. Vorsitzende - gibt es bei Rücktritt Neuwahl?
ÄlterHallo ich brauche dringend euren Rat. wir sind ein neues Team gemischt mit den Neuen als Freigestellte, und den alten Br Mitgliedern im Gremiun.Mit einer sehr knappen Mehrheit (1 Stimme) wurden wir
Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
ÄlterUnsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter un
Neuwahl nach Betriebsübergang
ÄlterZeitpunkt der Neuwahl nach Betriebsübergang im aufnehmenden Betrieb? Situation: Wir, ein kompletter Funktionsbereich ca 70 MA sind aus dem Unternehmen ausgegliedert und in ein Tochterunternehmen (50
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
ÄlterHi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,