Erstellt am 26.06.2022 um 17:41 Uhr von SBV Frank
Für mein Verständnis. Wieso ist der alte BR noch bis Ende August im Amt??
Erstellt am 26.06.2022 um 18:39 Uhr von AbgBR
Das Übergansmandat endet Ende August. In dieser Zeit muss der BR eine Wahlvorstand bestellen und der muss die Wahl durchführen und das ist auch passiert. Es geht darum wann der alte BR durch den neuen abgelöst wird.
Erstellt am 26.06.2022 um 20:01 Uhr von Catweazle
Der BtrVG 21a ist doch eindeutig. Die Amtszeit endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnis. Bis zu konstituierenden Sitzung gibt keinen BR. Das ist in allen Betrieben ohne BR so.
Erstellt am 26.06.2022 um 20:24 Uhr von AbgBR
ja aber wir haben ja einen BR, zwar im Übergangsmandat aber er ist da.
Erstellt am 26.06.2022 um 21:10 Uhr von Catweazle
Dieser BR ist von einem anderen Betrieb.
Erstellt am 27.06.2022 um 07:25 Uhr von UliPK
"Wir wählen am 28.06. einen Betriebsrat im Übergangsmandat."
Wenn ihr schon einen BR habt, wieso wählt ihr dann an so einem späten Zeitpunkt?
Normal müssen die Wahlen zwischen März und Mai stattfinden.
Kann mir vorstellen, dass ihr einen BR später gewählt hattet und dann halt von einer Amtszeit von vier Jahren ausgegangen seit.
Dem ist sich aber nicht so.
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"Wird ein Betriebsrat nicht bei einer regulären Wahl (März bis Mai), sondern zwischen den regulären Wahlterminen gewählt, beträgt seine Amtszeit weniger als vier Jahre.
Ein solcher Fall tritt z.B. bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats ein oder bei einer ausnahmsweise erforderlichen Neuwahl.
Da § 13 Abs.3 Satz 1 BetrVG vorschreibt, dass ein außer der Reihe gewählter Betriebsrat bei der nächsten regelmäßigen Betriebsratswahl neu zu wählen ist, ist seine Amtszeit verkürzt, d.h. sie beträgt weniger als vier Jahre." ⬅
Quelle: https://www.hensche.de/
Denke mal, dass man das genau so eingerichtet hat, um derartiges wie bei euch zu vermeiden.
Ein Übergangsmandat gibt es da nicht im BetrVG.
Es gibt dann natürlich noch die Möglichkeit, dass euer BR länger als 4 Jahre im Amt ist.
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"Von der Regel, dass außerplanmäßig gewählte Betriebsräte nur bis zur nächsten regulären Betriebsratswahl im Amt bleiben und daher eine verkürzte Amtszeit haben (§ 13 Abs.3 Satz 1 BetrVG), macht das Gesetz eine Ausnahme, damit es nicht zu allzu kurzen Amtszeiten kommt:
Betriebsräte, die zu Beginn des Zeitraums der nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen noch nicht einmal ein Jahr im Amt waren, bleiben im Amt bis zur übernächsten regelmäßigen Betriebsratswahl (§ 13 Abs.3 Satz 2 BetrVG).
Die Amtszeit solcher Betriebsräte dauert dementsprechend (ausnahmsweise) länger als vier Jahre." ⬅
Quelle: https://www.hensche.de/
In diesen Fall hättet ihr gar nicht erst wählen dürfen.
Erstellt am 27.06.2022 um 09:04 Uhr von Relfe
mMn die wichtigsten Frage an den TE:
warum Übergangsmandat und wer hat das "eingesetzt"? eine Arbeitsgericht?
- ansonsten habt ihr entweder keinen BR oder der BR wurde erst vor kurzem gewählt und amtiert weiter bis zum Ende dieser Amtszeit.
Erstellt am 27.06.2022 um 09:12 Uhr von UliPK
@Relfe
Habe noch nie gehört, dass ein Gericht ein Übergangsmandat beschieden hat bei einem Betriebsrat.
Wüsste auch ehrlich gesagt nicht nach welcher gesetzlichen Grundlage dies geschehen sein soll. Hast du da etwas dazu?
Erstellt am 27.06.2022 um 09:49 Uhr von Relfe
@UliPK
ich auch nicht, ich kenne nicht mal ein solches "Übergangsmandat", aber der TE muss es ja irgendwo her haben?
Was ich gerne wissen möchte, wie der TE auf dieses Übergangsmandat kommt und wer das "festgelegt" hat.
Erstellt am 27.06.2022 um 09:56 Uhr von wdliss