Hallo Kollegen
Unserem Betrieb (ca100MA) soll ein anderer kleiner Betriebsteil (13 MA) hinzugefügt werden.
Dieser kleine Betriebsteil hat einen eigenen BR (1 Person).
Ich habe immer gedacht der große BR frisst den kleinen BR nach dem Übergangsmandat.

meine Frage lautet:
Muss ich als aufnehmender großer BR nach ablauf vom Übergangsmandat eine neuwahl am Standort machen oder verstehe ich den §21 und 21a BetrvG falsch.

danke für eure Hilfe