Erstellt am 28.05.2021 um 08:53 Uhr von Kjarrigan
naja - so aufwendig ist die Recherche ja nicht gewesen zu sein
Fitting RN 75 zu § 47 BetrVG
Für das Stimmengewicht maßgebend ist die Zahl der wahlberechtigten ArbN, die bei der letzten Wahl des BR in die Wählerliste eingetragen waren. Nachträgliche Veränderungen der Belegschaftsstärke der Betriebe bleiben unberücksichtigt. Dagegen ist eine nachträgliche Berichtigung der Wählerliste durch das ArbG zu beachten (DKKW/Trittin Rn. 142 HWGNRH/Glock Rn. 77).
Erstellt am 28.05.2021 um 09:17 Uhr von MK80
Hallo Kjarrigan, der Gesetzestext ist mir durchaus bekannt. Das ist aber nicht das Problem. Unser GBR ist damit nicht mehr beschlussfähig, da die Mehrstimmen durch den BR des halbierten Standorts im Übergangsmandat gehalten werden. Das kann ja irgendwie nicht Sinn und Zweck des Ganzen sein.
Erstellt am 28.05.2021 um 09:40 Uhr von rtjum
aber das GEsetz sagt ziemlich deutlich wie das gemacht werden muss, ob das sinnvoll ist keine Ahnung.
Erstellt am 28.05.2021 um 09:46 Uhr von Kjarrigan
DOCH
der BR im Übergangsmandat hat die Neuwahl eingeleitet und für dieses Zeitraum des Übergangsmandat führt es die BR Geschäfte komplett weiter. einschcl. der Ausschüße und GBR / KBR
von daher gilt auch § 47 Abs.7 BetrVG
Sollte ja auch nur für eine kurze Zeit sein. (bis der neue BR gewählt ist (dann hat man ja nur noch die verringerete MA zahl und damit weniger Stimmen.
Erstellt am 28.05.2021 um 10:21 Uhr von MK80
Okay, hab ich verstanden. Was kann ich tun, wenn der BR einfach keine Neuwahlen ansetzt oder sich damit immens viel zeit lässt?
Erstellt am 28.05.2021 um 10:59 Uhr von celestro
"Unser GBR ist damit nicht mehr beschlussfähig, da die Mehrstimmen durch den BR des halbierten Standorts im Übergangsmandat gehalten werden."
Verstehe ich nicht ... egal wie das Stimmengewicht ist, es kann doch dadurch keine Beschlussunfähigkeit entstehen. Oder wo liegt mein Denkfehler?
Erstellt am 28.05.2021 um 11:03 Uhr von Enigmathika
Diese Antwort wurde von "Enigmathika" gelöscht.
Erstellt am 28.05.2021 um 11:06 Uhr von mk80
Hallo celestro, da muss ich weiter ausholen. Sorry.
Der "halbierte" BR hatte bis dato auch den Vorsitz im GBR. Da diese Person im Rahmen der HV-Schließung freigestellt und bis Jahresende gekündigt wurde, hat sie nun auf Drängen des verbliebenden GBRs (Interessenkonflikt) ihr Mandat im Vorsitz niedergelegt, bekleidet aber immer noch den Vorsitz im halbierten BR. Es wurden neue Mitglieder in den GBR entsandt. Leider torpediert der ehemalige Vorsitz nun die Beschlüsse des "neuen" GBRs, da sie ja gem. Gesetz die Mehrzahl der Stimmen innerhalb des GBRs haben. Der GBR ist damit ohne die Stimmen aus dem "halbierten" BR nicht beschlussfähig.
Keine einfache Kiste im Moment.
Erstellt am 28.05.2021 um 11:38 Uhr von celestro
Also geht es um die Handlungsfähigkeit. Ihr seid beschlussfähig, aber die Stimmenmehrheit blockiert die Arbeit?
Erstellt am 28.05.2021 um 12:05 Uhr von Dummerhund
@celestro
Blockieren ist wohl ein bisschen unglücklich ausgedrückt.
Wer die Demokratie mag muss zwar die Opposition nicht mögen, aber lernen mit ihr zu arbeiten.
Erstellt am 28.05.2021 um 12:15 Uhr von Thomas63
Wenn von dem BR neue Vertreter in den GBR geschickt wurden haben die alten nichts mehr zu melden. Der BR hat beschlossen ab dem ... wird Willi für Heinz als Vertreter des Standortes ... in dem GBR entsand. Ihr müßtet dann sogar einen neuen Vorsitzenden wählen da der alte Abberufen wurde. Wenn ihr als GBR etwas beschließt was originär eure Aufgabe ist und ein BR blockiert das, ist es ein Problem des AG. Irgendwie verzwickt.
Erstellt am 28.05.2021 um 13:11 Uhr von celestro
Ob es unglücklich ausgedrückt ist, muss der TE beurteilen. Wenn man gekündigt und freigestellt ist und dann einfach zu allem einfach "Nein" sagt, wäre der Begriff Blockade wohl nicht falsch.
Erstellt am 28.05.2021 um 13:43 Uhr von Dummerhund
Oder aber es zeugt dafür das ihm sein Ehrenamt wichtig war und nicht immer ein Jasager war/ist.
Erstellt am 28.05.2021 um 14:16 Uhr von celestro
"einfach zu allem Nein sagen" bedeutet, das man ohne über die Sache zu diskutieren, einfach nur "dagegen" ist. Sprich um den Anderen zu ärgern.
Erstellt am 28.05.2021 um 19:26 Uhr von Dummerhund
"einfach zu allem Nein sagen"
ist hier erstmal das empfinden einer andern Person.
Genau so gut könnte man vermuten es waren Personen da die dem AG immer alles schon genehmigt haben bevor überhaupt ein Antrag auf dem Tisch lag.
Erstellt am 28.05.2021 um 23:53 Uhr von celestro
"ist hier erstmal das empfinden einer andern Person."
Falsch! Ich habe eine Frage gestellt, zu der sich ein gewisser "Dummerhund" meinte äußern zu müssen, ohne die geringste Ahnung, was beim TE eigentlich Sache ist. Und darüber diskutieren wir jetzt seit mehreren Posts herum, ohne dass das irgendeinen Sinn machen würde.
Erstellt am 29.05.2021 um 12:00 Uhr von Dummerhund
Dann Frage zurück, wer brachte das blockieren ins Spiel?
Erstellt am 30.05.2021 um 01:03 Uhr von celestro
Ich ... aber wenn Du genau hinschaust:
"Ihr seid beschlussfähig, aber die Stimmenmehrheit blockiert die Arbeit?"
es war eine Frage. Ich frage, ob die Stimmenmehrheit die Arbeit blockiert. Und blockieren ist eben "einfach bei allen Beschlüssen Nein sagen, egal wie gut oder schlecht die Dinge sind".
Meine Frage nach einer Blockade war also nicht unglücklich ausgedrückt, sondern einfach nur glasklar und zielgerichtet. Und sie bezog sich auf:
"Leider torpediert der ehemalige Vorsitz nun die Beschlüsse des "neuen" GBRs, da sie ja gem. Gesetz die Mehrzahl der Stimmen innerhalb des GBRs haben. Der GBR ist damit ohne die Stimmen aus dem "halbierten" BR nicht beschlussfähig."
einen Absatz der nicht 100%ig klar ist. Liest sich für mich wie Blockade. Aber um sicher zu gehen, nochmal die Rückfrage.
Erstellt am 30.05.2021 um 10:29 Uhr von Dummerhund
Dann habe ich dies nicht als Frage von dir erkannt und endschuldige mich dafür.
Denke eine weitere Diskussion hier bringt uns ehr nicht weiter wenn der TE sich nicht beteiligt.
Erstellt am 30.05.2021 um 14:43 Uhr von celestro
Kein Ding! Ja hast recht. Wenn sich der TE nicht mehr zurückmeldet, kann man die Sache wohl abhaken.
Erstellt am 30.05.2021 um 17:46 Uhr von MK80
Hallo zusammen,
danke für die vielen Antworten. Das Thema ist keine einfache Kiste. Ich versuche mal ein bisschen "aufzuräumen".
@celestro
Ja, wir sind formal handlungsfähig und auch beschlussfähig. Die Stimmenmehrheit blockiert da die weitere Arbeit. Ich habe mich da nicht korrekt ausgedrückt. Sorry.
@Dummerhund
Demokratie ist vollkommen in Ordnung. Nur vermute ich, das hierbei auch ein gewisses Maß an Ego mitspielt. Der Ehemalige GBR-Vorsitz hat das die letzten 10 Jahre gemacht.
@Thomas63
Die Theorie sagt das so, aber in der Realität sieht das manchmal anders aus. Und es ist halt nicht nur ein Problem des AG sondern beschattet die Gesamtbetriebsratsarbeit. Letzen Endes ist doch die BR-Arbeit ein gesundes Maß an Miteinander arbeiten.
Jetzt nochmal zu meinem Problem in der Hoffnung, das besser auszudrücken. HV und ein Standort bildeten bis dato einen gemeinsamen BR mit einer freigestellten Vorsitzenden. Diese bekleidete auch das Amt der GBR-Vorsitzenden. Vom AG wurde die HV geschlossen und die Mitarbeiter gekündigt. Der BR hat ja andere Kündigunsfristen, also wurden die Kollegen freigestellt, sind aber gekündigt. Rein rechtlich hätte aufgrund der MA-Reduzierung der alte BR für den Standort Neuwahlen einleiten müssen. Das haben sie bis dato nicht getan.
Ich bin die neue gewählte GBR-Vorsitzende, nachdem wir dem alten Vorsitz nahelegten, dass es besser wäre im Sinne der weiteren GBR-Arbeit, ihr Amt niederzulegen.
Jetzt hatte ich 2 Fragen:
1. Was kann ich als GBR-Vorsitzende tun, dass der BR Neuwahlen einleitet? --> Hier hat sich die Frage schon beantwortet, da die Mitarbeiterreduzierung um mehr als 50 MA nach Ablauf der 24 Monate (Stichtag) erfolgte. Demnach muss nicht neu gewählt werden, da die MA-Reduzierung erst zu April erfolgte.
2. Gelten im Übergangsmandat dann wirklich noch die ursprünglichen Stimmen aus dem Wahlverzeichnis? --> Diese Frage wurde nun bereits beantwortet. Ja, es gelten die Stimmen aus der BR-Wahl. Was bedeutet, dass die neu entsandten GBR-Mitglieder die Stimmenmehrheit besitzen und über die ehemalige Vorsitzende die GBR-Arbeit torpedieren.
Erstellt am 31.05.2021 um 07:28 Uhr von xyz68
Redet mit den neuen Entsandten. Klärt sie auf, was ihr Stimmverhalten ausrichtet und versucht eine vernünftige Lösung. Selbst wenn ihr nur einen der beiden zu einem vernünftigen Stimmverhalten bewegen könnt, sollte dies helfen. Beide sind bei ihrer Stimmabgabe an keine Weisungen gebunden. Ansonsten ist es ein temporäres Problem. Spätestens im nächsten Jahr wären ja Neuwahlen.
Notfalls, falls Argumente nicht zum Ziel führen und ihr dringende Sachen auf dem Tisch habt (aus eurer Sicht dringend) die originär in den Aufgabenbereich des GBR fallen.
Lasst Euch beraten. Wenn die Kollegen nur noch auf Grund der Kündigungsfristen ihr Geld bekommen, es aber keinen Betrieb im eigentlichen Sinne gibt. Ich kenne da die rechtlichen Auswirkungen nicht.
Bei uns sind damals die Mitglieder mit Verkauf des Betriebes aus dem KBR ausgeschieden. Allerdings blieben sie ja in Ihrem Betrieb und dieser schied aus dem Konzern aus. Von daher holt euch anwaltlichen Rat.
Erstellt am 31.05.2021 um 08:17 Uhr von Dummerhund
@xyz68
Das ausscheiden oder nicht mehr entsenden in den KBR ist ja auch einfacher als wie beim GBR. KBR ist ein kann und GBR ein muss.
Und ein BR der seine Entsandten einfach so ziehen lässt und mit gibt stimmt mal ab wie ihr meint, ist schlecht beraten.
Bei uns im KBR gab es eine Tagesordnung die jeden zu geschickt wurde. Diese Themen wurden bei uns in der BR Runde erörtert. Je nach Themen wurden wir dann mit einem Verhandlungsspielraum entsandt. Und nach Rückkehr kam alles wieder auf die Top im BR und wir haben berichtet. Wildwest sollte es also nicht geben.
Aber zurück zum Thema.
Als GBR würde ich hier gezielt Öffentlichkeitsarbeit betreiben, wenn von einer Seite her tatsächlich nur scharf geschossen wird. Aushänge machen das man dies und jenes auf der Tagesordnung hatte und gerne für die MA in allen Werken des Unternehmens geregelt hätte und das die durch die Endsandten des Werkes xy gescheitert ist. Auch ruhig rein schreiben was für Gründe das Werk xy hatte dagegen zu stimmen. Die Belegschaft hat ein recht drauf zu erfahren was für ein Gremium sie hier derzeit haben. Ist auch ein Stück weit Politik für die nächsten Wahlen.
Erstellt am 31.05.2021 um 08:37 Uhr von MK80
@Dummerhund,
danke für den Tip. Das mit der Öffentlichkeitsarbeit ist ein guter Hinweis, den ich mit ins Gremium nehmen werde.
Erstellt am 31.05.2021 um 10:36 Uhr von ganther
wenn der GBR als Gremium Öffentlichkeitsarbeit machen möchte, so braucht er auch dafür einen Beschluss. Könnte schwierig werden wenn die Verhältnisse im GBR so sind. Aber der örtliche BR kann natürlich so etwas für sich beschließen....
Grundsätzlich halt ein Problem der Demokratie. Wenn es nicht mehr um die Sache geht, dann wird es schwierig. Unser GBR hat ein ähnliches Problem. Die Zentrale ist der Betrieb mit mehr als 50%. Dort sitzen insbesondere die Stäbe und man möchte den anderen Standorten immer vorschreiben, was am Besten für die Kollegen ist, obwohl die MA in der Produktion völlig andere Arbeitsbedingungen haben. Die Expertise der dezentralen BRs im GBR wird da gerne übergangen. Schwierig! So blockiert sich halt der GBR
Erstellt am 31.05.2021 um 11:28 Uhr von Dummerhund
" so braucht er auch dafür einen Beschluss."
Entnimmst du wo raus?
Erstellt am 31.05.2021 um 11:31 Uhr von celestro
Angesichts der Aussage:
"wenn der GBR als Gremium Öffentlichkeitsarbeit machen möchte"
würde ich sagen: Ja klar, Stimmt. Aber es muss ja nicht das Gremium sein, sondern einzelne Listen / Personen können ja auch Öffentlichkeitsarbeit machen.
Erstellt am 31.05.2021 um 11:45 Uhr von ganther
@celestro @dummerhund
ja genau so war es gemeint. Der GBR kann ebenso wie ein örtlicher BR als GREMIUM nur mit einem Beschluss kommunizieren. Einzelne Personen oder hier der örtliche BR können natürlich zu dem GBR Stellung nehmen
Erstellt am 31.05.2021 um 12:43 Uhr von Dummerhund
Nehme ich jetzt mal folgendes Urteil
BAG 14.08.2013 – 7 ABR 66/11
Kann es einen Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit eigentlich ja gar nicht geben. Denn Ausschüsse müssen fachspezifische und inhaltlich festgelegte Themengebiete behandeln.
Dies wären in etwa:
Fachspezifische Themen sind Angelegenheiten der Mitbestimmung nach §§ 87, 99 und 102 BetrVG. Ebenso gehören dazu die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates aus § 80 BetrVG, wie Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung der Geschlechter, der Integration ausländischer Arbeitnehmer.
. Öffentlichkeitsarbeit aber die regelmäßige Information der Beschäftigten über die Aktivitäten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Diese gehören zu den laufenden Geschäften des Betriebsrates. Sie darf daher nicht durch einen Ausschuss erledigt werden, sondern nur vom Betriebsratsvorsitz oder in größeren Betrieben vom Betriebsausschuss nach § 27 BetrVG. Der Betriebsausschuss ist
Und um laufende Geschäfte im erledigen zu können braucht es keine extra Beschlüsse. Wäre dem nicht so, könnte man gleich den ganzen Betriebsrat frei stellen, da ein BRV nicht mehr selbständig arbeiten könnte.
Hoffe ja mal das ich da von ganther nichts falsch interpretiert hatte.
Nachsatz:
Und wenn alles nix geht dann würde ich als GBRV und meinen Verbündeten versuchen den AG davon zu überzeugen einen Pressesprecher oder aber einen Ausschuss nach § 28 BetrVG zu installieren. Hier kann man ja versuchen den AG davon zu überzeugen das dies nur bis zur Neuwahl so auf den örtl. Ebenen so sein soll. Ansonsten so wie von celestro beschrieben. Es sind also Wege da.
Erstellt am 31.05.2021 um 14:50 Uhr von MK80
Danke für eure vielen Rückmeldungen.
@ganther
eine ähnliche Konstellation hatten wir bis dato leider auch...