Nach aufwendiger Recherge finde ich einfach keine Lösung für unser Problem.
Wie ist die Stimmengewichtung im GBR, wenn die entsendeten Mitglieder aus einem "halbierten" Standort im Übergangsmandat bis zu den Neuwahlen kommen? Der BR des "halbierten" Standorts hatte bis dato die Mehrheitsstimmen.
Gelten im Übergangsmandat dann wirklich noch die ursprünglichen Stimmen aus dem Wahlverzeichnis? Wie kann ein GBR noch handlungsfähig bzw. beschlussfähig sein?