Wahlvorstand bestellen - Aus MA der neuen Firma oder kann BR mit Übergangsmandat dies machen?
Hallo Kollegen,
ein Teil des Betriebes wurde ausgegliedert nach § 613a BGB und eine eigenständige Firma. Nun haben wir ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG. Wir müssen nun unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen.
Meine Frage: Kann der wahlvorstand aus dem BR bestehen, der das Übergangsmandat hat, oder muss er aus den Mitarbeitern der neuen irma bestehen?
Wir wissen, dass die GF der neuen Firma keinen BR möchte, er sagt dies auch zu den Mitarnbeitern. Die meisten sind auch sehr eingeschüchtert.
Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (5)
23.07.2008 um 13:09 Uhr
Hallo Franz-Josef, Meine Frage: Kann der wahlvorstand aus dem BR bestehen JA das geht!
23.07.2008 um 13:14 Uhr
Hallo Werner,
erstmal danke für deine Antwort. Wo kann ich dies nachlesen, damit ich dies belegen kann ;-)
Gruß Franz-Josef
23.07.2008 um 13:47 Uhr
Kommentar zu §16 BetrVG zB Fitting oder Däubler, Der Wahlvorstand besteht im Regelfall aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs. Diese Voraussetzung erfüllen auch BR-Mitglieder.
23.07.2008 um 13:51 Uhr
Hallo Werner,
da ist doch das Problem. Wir sind ja keine Mitarbeiter des neuen Betriebes. Wir haben nur noch das Übergangsmandat und sind ja weiter in der alten Firma beschäftigt. Deshalb ja auch meine Frage. Ich schaue mal ob ich was im Fitting finde.
Gruß Franz-Josef
24.07.2008 um 08:58 Uhr
Moin F-J, frag doch mal bei der Gewerkschaft nach oder bei dem Anwalt der Euch während der Betriebsänderung unterstützt hat. Oder hattet Ihr kein anwaltliche Unterstützung?
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