Erstellt am 06.07.2021 um 04:09 Uhr von BRHamburg
Der BR ist für die KollegenIn zuständig die sie gewählt haben. Der Wahlvorstand soll die BR Wahl durchführen für die gesammte Belegschaft im Betrieb. Deshalb wären dann auch alle Kollegin zubeteiligen. Ansprechpartner ist der neue Arbeitgeber.
Erstellt am 06.07.2021 um 09:01 Uhr von BRRätsel
Danke, BRHamburg. D.h., wir melden uns beim neuen Arbeitgeber und sagen ihm, dass ein BR zu wählen ist, ein Wohlvorstand zu bestellen ist. Damit haben wir aber noch nicht die Arbeitnehmer im Betrieb erreicht. Wie stellen wir es am besten an, dass im neuen Betrieb ein Wohlvorstand gebildet oder gewählt wird?
Erstellt am 07.07.2021 um 04:28 Uhr von BRHamburg
Ich kenne euren Arbeitgeber nicht. In den meisten Fällen sind Arbeitgeber nicht begeistert, wenn sich die Belegschaft organisiert. Ich würde dazu raten als erste sich mal Hilfe bei der Gewerkschaft zu holen. Die können euch dann bei allen Fragen und Problemen helfen.
Erstellt am 07.07.2021 um 08:00 Uhr von Kjarrigan
hi BRrätsel,
mir ist nicht ganz klar - wieso ihr für die Kollegen die übergehen ein Übergangsmandat habt.
Ist das vereinbart worden? Ist das ein Betriebsübergang?
Seid ihr und der Übergangs AG irgendwie verbunden oder 2 völlig unabhängige Unternehmen / Betriebe?
Erstellt am 07.07.2021 um 08:43 Uhr von BRRätsel
Danke, Kjarrigan,
ja, es handelt sich um einen Betriebsteilübergang, daher haben wir das Übergangsmandat. Das ist auch vereinbart worden. Beim Arbeitgeber, zu dem die Kollegen übergehen, handelt es sich um sowas wie den Mutterkonzern. Dort gibt es keinen BR. Daher ist uns jetzt völlig schleierhaft, wie wir vorgehen sollen. Eine Gewerkschaft haben wir nicht. Wir finden im Internet nicht wesentlich mehr als das: "Der Betriebsrat, der das Übergangsmandat wahrnimmt, ist verpflichtet, zur Gründung des neuen Betriebsrats unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen." Wir finden aber keine Hinweise darauf, wie man das macht. In einem fremden Betrieb. Wir sind für alle Tipps dankbar.
Erstellt am 07.07.2021 um 10:44 Uhr von celestro
Begleitet Euch bei dem Prozess kein Rechtsanwalt, den Ihr fragen könnt? Ansonsten seid Ihr doch sicher derart geschult, das Ihr wisst, wie man einen WV bestellt (wobei man das auch googeln kann). Ob Ihr bei der Konstellation wirklich einen WV bestellen dürft / sollt / müsst würde ich wirklich einen RA fragen.
Erstellt am 07.07.2021 um 10:55 Uhr von Kjarrigan
"Der Betriebsrat, der das Übergangsmandat wahrnimmt, ist verpflichtet, zur Gründung des neuen Betriebsrats unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen."
woher kommt der Satz - Irgendwo (aus anderem Zusammenhang / z.B. Unterschreitung der Mindestzahl BRM) oder so?
Ihr könnt imho zwar in der Übergangsvereinbarung vereinbart haben, dass ihr für die übergegangen Kollegen noch Zeitraum x tätig seid und die BV weiterhin für die Kollegen gelten, aber imho seid ihr nicht zuständig für die Einrichtung eines BR bzw. Einleitung einer BR Wahl.
nur so als Beispiel: Betriebsübergnag einer 25 Abteilung in ein 500 MA starken Betrieb
Die 500 wollen gar keinen BR - jetzt leitet ihr als ehemals für die 25 MA zuständiger BR dort die Wahl ein. Verpflichtend? Das kann ja nicht der Sinn sein.
Erstellt am 07.07.2021 um 11:35 Uhr von celestro
@Kjarrigan
Wenn sich von den 25 sich 3 "zusammenraufen" und eine Wahl initiieren, wird es dort anschließend einen BR geben. Ob das die 500 vorherigen MA wollen oder nicht.
Erstellt am 07.07.2021 um 12:17 Uhr von Kjarrigan
@celestro
ja weil die dann ja auch MA des Betriebes sind.
BRrätsel ist aber BRM des übergebenen Betriebes und nicht MA des anderen Betriebes.
Von daher kann er da gar keine BR Wahl imitieren
Erstellt am 07.07.2021 um 12:21 Uhr von celestro
"kann er da gar keine BR Wahl imitieren"
das vielleicht schon ... :-D
Erstellt am 08.07.2021 um 11:09 Uhr von Bordi 0815
er geht über und wird dadurch zum MA des anderen Betriebs
warum sollte er als BR keine Wahl ins leben rufen können?
Imzweifel beschliest der Übergangs BR sich aufzulösen und neu Wahlen ins lebenzurufen
Erstellt am 08.07.2021 um 11:45 Uhr von Kjarrigan
sorry Bordi -aber das schreibt er nicht
Unternehmen A (mit BR + BRM BRrätsel) hat 300 MA
davon gehen ein Teil (z.B.9 25 an die Mama Unternehmen C (ohne BR)
vereinbart ist das der BR von A noch eine Zeitlang die 25 (nicht mehr) betreut.
BRrätsel geht nicht mit nach C.
rDer BR von A hat keine Befugnis dort eine BR Wahl ins leben zu rufen, BRrätsel auch nicht da kein MA.
Die BR Wahl kann von den 25 übergehenden oder den vorher schon vorhandenen M;A in C initiiert werden.
oder wie celestro "ironisch" meinte - kann natürlich auch jeder Dritte eine BR Wahl irgendwo imitieren - nur hat das für den AG keinerlei Relevanz
Erstellt am 08.07.2021 um 13:03 Uhr von BRRätsel
Kjarrigan hat es gut auf den Punkt gebracht. Es wird eine Abteilung abgespalten, zu der kein Mitglied des BR gehört. Für den abgespaltenen Teil, der in den Mutterkonzern ohne BR übergeht, haben wir das Übergangsmandat.
Mein Fragestellung resultiert aus diesem Text:
"Bestellung von Wahlvorständen, Neuwahlen
Der Übergangs-Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zur Neuwahl des regulären Betriebsrats der neu geschaffenen Betriebseinheit zu bestellen. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung oder Zusammenfassung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden. (§ 21 Abs. 1 S. 2 bis 4 BetrVG) ."
Quelle:
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/%C3%9C/uebergangsmandat.html
Wie bestellen wir den Wahlvorstand in dem Unternehmen, in das die Mitarbeiter übergehen?
Erstellt am 08.07.2021 um 14:14 Uhr von celestro
"Wie bestellen wir den Wahlvorstand in dem Unternehmen, in das die Mitarbeiter übergehen?"
So wie sonst auch ... man fasst einen Beschluss darüber, wer im WV sein soll. Ich würde hier aber nochmal auf Nummer sicher gehen, das der § in Eurem Fall zur Anwendung kommt. Daher ... einen Rechtsanwalt fragen.
Erstellt am 08.07.2021 um 14:45 Uhr von Kjarrigan
Die abgespaltene Abteilung tritt aber nicht in einen NEU geschaffene Betriebseinheit ein, sondern eben in ein bereits existierenden Betrieb ein. Dazu noch mal das Besipiel
zu den bereits 500 MA kommen die 25 dazu.
Von daher passt der Text den BRrätsel da aufführt nicht. Die Begrifflichkeit "Übergangs - Betriebsrat ist einfach falsch gewählt. Ihr seid immer noch BR des Betriebs A und "dürft" die 25 übergegangenen noch eine Weile betreuen / unterstützen., habt aber sozusagen keine "rechtlich" abgesichertes MBR im Unternehmen C.
Von daher könnt ihr als "Fremd-BR" auch in Unternähmen C keinen Wahlvorstand einrichten. Auch keinen Beschluss, den der AG "C" akzeptieren müsste.
Ihr könnt die 25 übergangenen "berate" dass die eine Wahlversammlung einberufen usw.
um in Betrieb C einen BR erstmalig wählen zu lassen - aber das wars schon.
OB Euer AG das dann als notwendige BR-Arbeit ansieht (weil für Unternehmen C) steht noch auf einem ganz anderen Blatt.