Liebes Forum,

Ich bin Mitglied in dem Wahlvorstand (einer Holdinggesellschaft) und wir planen in Kürze mit den Vorbereitungen zur nächsten BR Wahl nach dem Betriebsübergang (einer ehem. Abteilung in eine eigene Gesellschaft Anfang des Jahres).

Der vorherige Betriebsrat bestand zu 90% aus Mitgliedern, die jetzt in der neuen Tochtergesellschaft sind, aus der Holdinggesellschaft gab es nur 1 Mitglied.
Nach langen Verhandlungen im Rahmen einer Umstrukturierung innerhalb der Holding, hat diese eine Betriebsräten erst letzte Woche erfahren, dass sie die alleinige BR der Holdinggesellschaft und somit Vorsitzende ist. Die anderen Mitglieder sind rechtlich nur für die neue Gesellschaft verantwortlich. Das Übergangsmandat sei nur für die Tochtergesellschaft möglich (in der die Holding-Mitarbeiterin ja jetzt auch noch sitzt), nicht aber für Mitglieder einer neuen Tochter für die Muttergesellschaft!

Die anderen Mitglieder haben aber auf "Duldung" und im Wissen der AG Seite die Verhandlungen geführt und die zwei neuen Wahlvorstände bestellt.

Vom Vertrauensbruch mal ganz abgesehen, stellt sich mir jetzt als Mitglied des WV der Muttergesellschaft die Frage, ob dieser "nicht legitimierte BR" den Wahlvorstand der Muttergesellschaft bestellen konnte und ob wir somit die neuen Wahlen in der Holdinggesellschaft überhaupt organisieren dürfen?

Ich befürchte hier einen perfiden Plan der AG Seite, durch diese fehlende Legitimierung die Wahl später anzufechten und Mitarbeiter zu identifizieren, die sich haben aufstellen lassen.

Ich hoffe, ihr könnt uns hier einen Tipp geben, ob vielleicht die alleinige Betriebsrätin einen neuen WV bestellen muss oder den derzeitigen formell neu bestätigen soll/muss?

Vielen Dank für Eure Einschätzung!!!

Shrimp3003