Erstellt am 11.03.2018 um 19:52 Uhr von celestro
Im Wahlvorstand kann jeder sein, der selbst das aktive Wahlrecht hat. Das wären also auch die Kollegen, wenn feststeht, daß Sie länger als 3 Monate bei Euch eingesetzt werden.
Ob ein LA allerdings WV machen sollte, darüber kann man sich vermutlich streiten. Den Kündigungsschutz für WV haben Sie meines Erachtens nicht, deshalb würde ich persönlich keine LA in den WV entsenden.
Erstellt am 12.03.2018 um 09:16 Uhr von Focko78
Ah also ist der Kündigungsschutz für sie dann nicht wirksam .?
Erstellt am 12.03.2018 um 09:40 Uhr von celestro
"Ah also ist der Kündigungsschutz für sie dann nicht wirksam .?"
Das Problem ist halt, daß der LA zwar in einem Betrieb arbeitet, aber mit diesem keinen Arbeitsvertrag hat. Soweit ich weiß, kann man sich dann nicht auf den Kündigungsschutz berufen.