Wahlvorstand für Betriebsrat Wahl
Hallo bei uns stehen wieder die Betriebsrat wählen an ! Kurze Frage wir haben auch paar Leiharbeiter im Betrieb die schon lange bei uns sind , darf ein Leiharbeiter in den Betriebsrat Wahl Vorstand sein .?
Community-Antworten (3)
11.03.2018 um 20:52 Uhr
Im Wahlvorstand kann jeder sein, der selbst das aktive Wahlrecht hat. Das wären also auch die Kollegen, wenn feststeht, daß Sie länger als 3 Monate bei Euch eingesetzt werden.
Ob ein LA allerdings WV machen sollte, darüber kann man sich vermutlich streiten. Den Kündigungsschutz für WV haben Sie meines Erachtens nicht, deshalb würde ich persönlich keine LA in den WV entsenden.
12.03.2018 um 10:16 Uhr
Ah also ist der Kündigungsschutz für sie dann nicht wirksam .?
12.03.2018 um 10:40 Uhr
"Ah also ist der Kündigungsschutz für sie dann nicht wirksam .?"
Das Problem ist halt, daß der LA zwar in einem Betrieb arbeitet, aber mit diesem keinen Arbeitsvertrag hat. Soweit ich weiß, kann man sich dann nicht auf den Kündigungsschutz berufen.
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