Betriebsratswahl mit Leiharbeitern
Sind Leiharbeiter bei einer Betriebsratswahl zugelassen?
Community-Antworten (7)
25.03.2013 um 09:46 Uhr
§7 BetrVG
Die zählen inzwischen sogar zur Betriebsgröße
25.03.2013 um 10:00 Uhr
Hallo kulum, ab 101 Stammbeschäftigte
Enrico, sie dürfen wählen, wenn sie vorraussichtlich länger als drei Monate bei Euch im Einsatz sind, aber wählbar sind sie nicht. LG Lotte
25.03.2013 um 10:27 Uhr
Hi Lotte,
was ist ab 101 Stammbeschäftigten?
25.03.2013 um 10:34 Uhr
@Kulum
schau mal u.a. hier: http://www.otz.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Auch-viele-Leiharbeitnehmer-fuehren-zu-groesserem-Betriebsrat-387763361
"Unternehmen können nicht mehr durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern den Betriebsrat klein halten. Denn bei der Bestimmung der Größe des Betriebsrats zählen zumindest in Betrieben ab 101 Arbeitnehmern die Leiharbeitnehmer mit,...."
25.03.2013 um 11:07 Uhr
Das seh ich anders, aber darüber müssen wir nicht streiten. Eine andere Seite (http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/leiharbeitnehmer-und-die-betriebsratswahl-im-entleiherbetrieb-359505) spricht zum Beispiel nur davon, dass es ab 101 AN nicht mehr auf die Wahlberechtigung der LAN ankommt.
Ich bleibe bei meiner ersten Antwort und behaupte - die zählen mit, auch unter 101 AN
Auch diese Seite kommt im letzten Satz zu meinem Schluss
Hi Lotte Da nur 7 Antworten zugelassen sind antworte ich in meiner eigenen Antwort
Doch, ich beziehe mich auf das BAG Urteil. Und da bin ich eben der Meinung, das LAN inzwischenzu Betriebsgröße gehören. Und ich für meinen Teil bin der Meinung, dass dies auch bei weniger als 101 AN gilt.
25.03.2013 um 11:17 Uhr
Hallo kulum, und worauf bezog sich dann Dein "inzwischen"? Ich kann ja Deine Meinung durchaus nachvollziehen, verstehe aber nicht, wieso Du dann von "inzwischen" sprichst, wenn Du nicht das kürzlich ergangene BAG Urteil meintest ;-)
25.03.2013 um 17:51 Uhr
allein die Formulierung "zumindest in Betrieben ab 101 Arbeitnehmern" sagt doch schon, dass 101 keine absolute Grenze ist. Ich teile da die Auffassung von Kulum
Verwandte Themen
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
ÄlterFalls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei
Teilnahme von Leiharbeitern an Betriebsratswahlen?
ÄlterDürfen Leiharbeiter/innen an einer Betriebsratswahl teilnehmen?
Leiharbeiter bei Betriebsratswahl?
ÄlterFolgendes Problem ,wir haben bei uns im Betrieb durch Verträge Leiharbeiter ,da der Verleiher aber oft verschiedene Personen zum Arbeiten schickt, selbst unsere Personalabteilung sagt mir es sind im
Betriebsratswahl Wählerliste
Älterhallo W.A.F. Forum, wir haben noch ein paar Fragen zur Wahl die jetzt erst nach dem Kurs bei der W.A.F. aufgetaucht sind... vielleicht habt ihr noch den richtigen § parat ein Leiharbeitnehme