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konstituierende Sitzung

T
Tulpe
Mai 2022 bearbeitet

Wir sind ein Neuer BR gemischt mit altem BR. Bei der konstituierende Sitzung war ein MG Krank und hat sich schriftlich zur BRV Wahl gestellt. Der alte BR hat darauf hin ein Ersatzmitglied spontan mündlich eingeladen. Der alte BR möchte auch BRV werden. Wir haben das eingeladene Ersatzmitglied wieder ausgeladen, weil dies nicht schriftlich erfolgt ist. Jetzt gibt es Zoff, jeder ist der Meinung es war richtig. Könnt Ihr eine Antwort geben! Habe nichts gefunden wo steht es muss schriftlich erfolgen. MG wurde ins KH geliefert Not OP.

Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

25.05.2022 um 10:41 Uhr

also erstens, hätte nicht der alte BR das Ersatzmitglied einladen dürfen sondern das hätte der Wahlvorstand machen müssen, denn der alte BR hat bei der konst. Sitzung des neuen BR überhaupt nichts zu kamellen. Natürlich muss für fehlende BRs ein Ersatzmitglied geladen werden wenn der Grund für das Fehlen eine Ladung zulässt, und wenn das spontan, also wohl kurzfristig, ist dann geht das oft doch gar nicht mehr anders als mündlich. Wenn ihr euch deswegen aber schon zofft dann viel Spaß die nächsten 4 Jahre.

M
Muschelschubser

25.05.2022 um 11:32 Uhr

Das einzige was im Gesetz geregelt ist ist, dass binnen einer Woche nach dem Wahltag zur konstituierenden Sitzung geladen werden muss - und zwar, wie schon geschrieben wurde, durch den Wahlvorstand!

In welcher Form geladen werden muss, ist im Gesetz nicht geregelt. Das impliziert, dass auch die mündliche Form zulässig wäre, auch wenn die schriftliche Form aus Beweisgründen zweckmäßiger wäre. Verboten ist die mündliche Einladung aber nicht. Bei Ersatzvertretern geht es aus zeitlichen Gründen eben oft nicht anders. Hier würde ich die schriftliche Einladung aus beweistechnischen Gründen ggf. in der Sitzung aushändigen, wichtig ist dass sie vorher mündlich erfolgt ist und alle Teilnehmenden über Zeit und Ort der Sitzung Bescheid wissen.

Insofern war auch das wieder ausladen des Ersatzvertreters nicht korrekt.

Wann war der Wahltag und war die konst. Sitzung schon? Hätte der Wahlvorstand noch die Möglichkeit, alle neu gewählten Mitglieder + Ersatzvertreter fristgerecht zur konstituierenden Sitzung zu laden?

Wenn das zu spät sein sollte und auch der Wahlvorstand keine rechtzeitigen Einladungen verschickt hat, hätte der neu gewählte BR auch ein Selbstzusammentrittsrecht. Heißt, ein beliebiges Mitglied könnte zur konstituierenden Sitzung laden.

Definitiv aber ist der alte BR raus, was solche Handlungen angeht.

Da man eben aus dem Gesetz keine verbindlichen Regelungen bezüglich einer mündlichen Einladung herauslesen kann, habe ich zumindest mal zwei Seminar-Seiten angeführt:

https://www.brwahl.de/wahlvorstand/das-normale-wahlverfahren/konstituierende-sitzung https://www.betriebsratswahl.de/konstituierende-sitzung

Rund um die BR-Sitzungen finde ich übrigens diese Gliederung des BetrVG sehr praktisch: https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg

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