Neuwahl des Betriebsrats
Hi meine frage ist ob wir eine neuwahl machen müssen da wir im juli noch einen weitern betrieb dazu bekommen haben und nun sind wir 210 mitarbeiter. Wenn ja bis wann muss sie durcheführt werden?
Community-Antworten (3)
15.12.2012 um 17:37 Uhr
@olegfd Kann schon sein...
16.12.2012 um 09:57 Uhr
kölner meinte, dass Ihr den § 13 BetrVG beachten sollt (insbesonder Abs 2 Nr 1 )
17.12.2012 um 11:11 Uhr
@gironimo: je nach Lage der Dinge könnte das der falsche Paragraph sein...
@oleg: Was heißt denn "dazugekommen"? Ist da ein anderes Unternehmen auf euch übergegangen - und die Betriebe sind miteinander verschmolzen? Falls ja, findet sich die Antwort in §21a (2).
bis wann muss sie durcheführt werden? Je nachdem, wann im Juli das ganze stattfand, wäre das dann Dezember 2012 oder Anfang Januar 2013...
Verwandte Themen
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
ÄlterHi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,
Nur noch 1. Vorsitzende - gibt es bei Rücktritt Neuwahl?
ÄlterHallo ich brauche dringend euren Rat. wir sind ein neues Team gemischt mit den Neuen als Freigestellte, und den alten Br Mitgliedern im Gremiun.Mit einer sehr knappen Mehrheit (1 Stimme) wurden wir
Neuwahl nach Betriebsübergang
ÄlterZeitpunkt der Neuwahl nach Betriebsübergang im aufnehmenden Betrieb? Situation: Wir, ein kompletter Funktionsbereich ca 70 MA sind aus dem Unternehmen ausgegliedert und in ein Tochterunternehmen (50
Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
ÄlterUnsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter un
Neuwahl bei Änderung der Betriebsgröße
ÄlterHallo, nach § 13 BetrVG muss eine Neuwahl erfolgen, wenn die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ablaufs von 24 Monaten, vom Tag der Betriebsratswahl an gerechnet, um d