Ersatzmitglieder/Neuwahl
Ersatzmitglieder Hallo! Wir sind ein 5-köpfiger-Betriebsrat und bei uns gibt es jetzt nur noch ein Rachrücker. Zwei Personen sind aus persönlichen Gründen zurückgetreten. Solle wiederum eine Person sein Amt aufgeben und der Nachrücker nachrückt, müssen dan Neuwahlen stattfinden oder können wir ggf auch mit 4 Personen beschlussfähig sein? Welcher §§ Danke für Euro Infos
Community-Antworten (2)
19.11.2012 um 12:17 Uhr
Sofern wenn alle EBRM nachgerückt sind die Mindestzahl des BR lt. Wahl nicht mehr erreicht weden, MUSS der BR sofort einen WV einsetzen und Neuwahlen anstrengen. Siehe § 13 BetrVG
Er führt dann bis zum Abschluss der Wahl die Geschäfte weiter.
19.11.2012 um 12:55 Uhr
Wenn der Nachrücker in den BR einrückt und ihr keinen Nachrücker mehr habt macht das gar nichts aus. Ihr seid ja dann immer noch 5, wenn an einer BR Sitzung 1 oder 2 fehlen ist das auch kein Beinbruch, ihr seid auf jeden Fall beschlußfähig. Erst wenn die Zahl der BR 5 unterschreitet müsst ihr Neuwahlen machen
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