Neuwahl des Betriebsrates bei Austritt eines MItglieds und fehlender Ersatzmitglieder
Welche Beschäftigtenzahl muss bei einer außerordentlichen BR-Neuwahl wegen Austritt eines Mitgliedes und fehlender Ersatzmitglieder zugrunde gelegt werden, wenn seit der ordentlichen Neuwahl im Mai 2010 die zu berücksichtigenden Beschäftigtenanzahl unter 100 gesunken ist. Die Anzahl zum Zeitpunkt der ordentlichen BR-Wahl im Mai 2010 oder die zum Zeitpunkt der Neuwahl aktuelle Zahl ?
Community-Antworten (1)
30.03.2011 um 17:04 Uhr
Ist euer BR komplett (außer fehlender Ersatzmitglieder)? Neuwahlen müßt ihr erst machen wenn überhaupt kein Ers.-Mitglied vorhanden ist das nachrücken könnte, und ein Mitglied endgültig aus dem BR ausscheidet (nicht bei bloßer zeitweiser Verhinderung.(§ 25, 3 BetrVG im Fitting zu lesen). Bei Neuwahlen richtet sich die Größe des neu zu wählenden BR nach der aktuellen Belegschaftsstärke im Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens (Fitting §13, 2. BetrVG)
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