Erstellt am 26.08.2024 um 09:54 Uhr von Enigmathika
Ihr müsst Neuwahlen einleiten.
Erstellt am 26.08.2024 um 10:37 Uhr von Damei81
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG
Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
Allerdings zählt § 22 BetrVG: Ihr bleibt im Amt bis der neue BR im Amt ist. Nur Wahlvorstand bestellen und dann zählt:
Der Wahlvorstand führt die Wahl durch. Eine konkrete Frist, bis wann die Wahl durchgeführt werden muss, gibt es nicht. Den genauen Wahltermin der Neuwahl, legt der Wahlvorstand an Hand der betrieblichen Umstände fest. Der bisherige Betriebsrat bleibt im Amt, bis das Wahlergebnis bekannt gegeben wird.
Versucht es bis März 25 zu ziehen: dann gilt § 13 Abs. 3 BetrVG
Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen
Erstellt am 26.08.2024 um 11:57 Uhr von seehas
Unter Umständen könnte § 11 BetrVG für euch interessant sein.
Wenn ihr nur sechs Bewerber habt wird ein fünfköpfiger BR gewählt und ihr habt zumindest mal einen Nachrücker und müsst nicht gleich wieder wählen.
Noch besser wäre es natürlich ein paar Bewerber mehr zu haben um gleich mehrere Nachrücker zu haben. Das bedeutet, dass ihr erstmal ordentlich die Werbetrommel rühren müsst um Bewerber zu interessieren.
Erstellt am 26.08.2024 um 14:09 Uhr von Muschelschubser
Naja.
Eigentlich empfiehlt man ja, mindestens die gleiche Anzahl an Sitzen nochmal an Ersatzmitglieder zu haben. Aber danach sah die letzte Wahl ja nicht unbedingt aus, insofern hat seehas schon Recht.
Es ist halt die Frage, ob sich wirklich nicht mehr finden lassen, oder ob der Wahlvorstand durchaus mehr Klinken putzen könnte, oder der BR nochmal öffentlich die Bedeutung des Gremiums darstellt.
Vielleicht findet sich ja auch ein Listenführer, der entsprechende Überzeugungsarbeit leisten kann.