Eilige Anfrage zur Erstsitzung
EILT Muss die Geschäftsleitung/Betriebsleitung bei der konstituierenden Sitzung nach BR Wahl anwesend sein? Oder kann diese Sitzung auch ohne dies statttfinden weil er aus terminlichen Gründen abgesagt hat.
Community-Antworten (6)
14.11.2012 um 09:57 Uhr
Die Geschäftsleitung hat auf der konstituierenden Sitzung nichts zu suchen. Für jede weitere Sitzung siehe § 29 Abs. 4 BetrVG:
Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.
14.11.2012 um 10:04 Uhr
Hallo Wähler, der Wahlvorstandvorsitzende lädt dazu ein.Die GL/BL hat damit nichts zu tun.Wie kommt ihr darauf, dass die GL dabei sein müsste?Ließ bitte unter §18 BetrvG,die Randnummer:30.Grüße Rocce.
14.11.2012 um 10:11 Uhr
@ Rocce
Randnummer 30? Welches Buch in welcher Auflage???
14.11.2012 um 10:14 Uhr
@Bakunin
- Kor 18,30
14.11.2012 um 10:15 Uhr
Im Fitting,26.Auflage.
14.11.2012 um 10:44 Uhr
Ich gehe davon aus, dass ein neu gewähltes Gremium noch kein Kommentar zum BetrVG haben wird.
Trotzdem, der AG hat da nichts verloren. Es wäre sogar ausdrücklich falsch, wenn er zur konstituierenden Sitzung käme, da die Sitzungen nicht öffentlich ist.
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