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Gleichstellungskonzern- Rückzug von Eingereichten Listen

K
Klaus
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,habe eine dringende, eilige Frage! Wir sind ein Gleichstellungskonzern mit zwei Betriebsteilen,wo nun ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden soll.Es findet eine Listenwahl mit 6 Listen statt (ca.1000 Beschäftigte)

  1. Frage:Ist der Zusammenschluß gesetzmäßig?
  2. Frage:ist es statthaft, eine bereits eingereichte Liste (Einzelperson) wieder zurück zu ziehen? Vielen Dank ein die Experten!!!!
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Community-Antworten (2)

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w-j-l

27.02.2006 um 21:21 Uhr

Hallo, also zuerst mal zur Begrifflichkeit: Ein Gesamtbetriebsrat kann nicht gewählt werden. In einen Gesamtbetriebsrat entsenden die Betriebsräte eines Unternehmens ihre Delgierten, die sie aus dem BR heraus wählen.

Kann es sein, dass Du den Betriebsrat eines gemeinsamen Betriebes meinst? Zu 1: Die gemeinsame Wahl zweier Betriebe mit einheitlichem Leitungsapparat ist möglich. Sie bilden dann einen gemeinsamen Betrieb nach BGB zu 2:Eingereichte Listen können nicht zurückgezogen werden. Es können lediglich die ggf. gewählten Kandidaten ihr Amt nicht annehmen.

Gruesse w-j-l

FB
Frank B.

28.02.2006 um 07:09 Uhr

Ein gemeinsamer BR kann nach §3 BetrVG gewählt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

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