Hallo zusammen,

ich habe noch einmal ein Frage zur Betriebsratswahl. Wir führen ja das vereinfachte, einstufige Wahlverfahren durch und nun haben wir die Situation, dass einige MA auf zwei Listen unterschrieben haben, bzw. die Auskunft gegeben wurde, man kann sich die bereits eingereichten Listen ansehen und dann entscheiden, wo man unterschreiben möchte.

Ist das richtig? Darf ich die bei uns eingereichten Listen zur Ansicht rausgeben und nachträglich Stützunterschriften draufsetzen lassen? Dass ich das mit den doppelten Unterschriften mit den jeweilige MA klären muss, ist klar.

Danke und LG