Erstellt am 05.03.2014 um 11:20 Uhr von Oblatixx
> vereinfachte, einstufige Wahlverfahren
Da gibt es aber keine Listenwahl!
Erstellt am 05.03.2014 um 11:24 Uhr von neunie
Das ist klar, aber trotzdem werden ja Listen als Wahlvorschlag eingereicht
Erstellt am 05.03.2014 um 11:32 Uhr von Rattle
Hallo,
§ 33 Abs.2 WO steht die vorgehensweise.
MFG
Erstellt am 05.03.2014 um 11:49 Uhr von neunie
DAS ist klar, ich möchte gern wissen, ob ich angenommenen Listen im Nachgang MA zeigen darf, damit sie sich entscheiden können, wen sie stützen möchten?
Erstellt am 05.03.2014 um 12:27 Uhr von Pjöööng
Das Ganze findet doch in der öffentlichen Wahlversammlung statt? Da sind dann doch auch die Listen öffentlich?
Erstellt am 05.03.2014 um 12:30 Uhr von neunie
Die Wahl findet in einer Wahlversammlung statt, aber die Listen werden doch trotzdem innerhalb einer bestimmten Frist beim Wahlvorstand eingereicht.
Erstellt am 05.03.2014 um 12:39 Uhr von Pjöööng
Ja und?
"§ 33 Wahlvorschläge
(1) (...)
(2) (...) § 6 Abs. 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass ein Wahlberechtigter, der mehrere Wahlvorschläge unterstützt, auf Aufforderung des Wahlvorstands in der Wahlversammlung erklären muss, welche Unterstützung er aufrechterhält."
Erstellt am 05.03.2014 um 13:23 Uhr von neunie
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei :)
Aber es hat sich auch erledigt, meine Kollegin dachte, Ihre Stützunterschrift entspricht der Stimmabgabe für die Wahl. Das Missverständniss wurde ausgeräumt :)