Stützunterschriften für Wahlvorschläge
Hallo zusammen,
ich habe noch einmal ein Frage zur Betriebsratswahl. Wir führen ja das vereinfachte, einstufige Wahlverfahren durch und nun haben wir die Situation, dass einige MA auf zwei Listen unterschrieben haben, bzw. die Auskunft gegeben wurde, man kann sich die bereits eingereichten Listen ansehen und dann entscheiden, wo man unterschreiben möchte.
Ist das richtig? Darf ich die bei uns eingereichten Listen zur Ansicht rausgeben und nachträglich Stützunterschriften draufsetzen lassen? Dass ich das mit den doppelten Unterschriften mit den jeweilige MA klären muss, ist klar.
Danke und LG
Community-Antworten (8)
05.03.2014 um 12:20 Uhr
vereinfachte, einstufige Wahlverfahren Da gibt es aber keine Listenwahl!
05.03.2014 um 12:24 Uhr
Das ist klar, aber trotzdem werden ja Listen als Wahlvorschlag eingereicht
05.03.2014 um 12:32 Uhr
Hallo,
§ 33 Abs.2 WO steht die vorgehensweise.
MFG
05.03.2014 um 12:49 Uhr
DAS ist klar, ich möchte gern wissen, ob ich angenommenen Listen im Nachgang MA zeigen darf, damit sie sich entscheiden können, wen sie stützen möchten?
05.03.2014 um 13:27 Uhr
Das Ganze findet doch in der öffentlichen Wahlversammlung statt? Da sind dann doch auch die Listen öffentlich?
05.03.2014 um 13:30 Uhr
Die Wahl findet in einer Wahlversammlung statt, aber die Listen werden doch trotzdem innerhalb einer bestimmten Frist beim Wahlvorstand eingereicht.
05.03.2014 um 13:39 Uhr
Ja und?
"§ 33 Wahlvorschläge (1) (...) (2) (...) § 6 Abs. 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass ein Wahlberechtigter, der mehrere Wahlvorschläge unterstützt, auf Aufforderung des Wahlvorstands in der Wahlversammlung erklären muss, welche Unterstützung er aufrechterhält."
05.03.2014 um 14:23 Uhr
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei :)
Aber es hat sich auch erledigt, meine Kollegin dachte, Ihre Stützunterschrift entspricht der Stimmabgabe für die Wahl. Das Missverständniss wurde ausgeräumt :)
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