Konstituierende Sitzung BR
Kurze und knappe Frage:
Nach der BR-Wahl wird die konstituierende Sitzung einberufen vom Wahlvorstandsvorsitzenden.
Muss dieser auch bei dieser Erstsitzung dabei sein oder kann es ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes sein. (Ein Wahlvorstandsmitglied ist in den BR gewählt worden dieser würde auch die Sitzung begleiten...) Ist das möglich oder nicht zulässig?
Community-Antworten (1)
07.11.2012 um 16:21 Uhr
Hallo,
nur wenn der erste vorsitzende des WV verhindert ist rückt der nächste nach.
§29, 1 BetrVG
MFG
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