Erstellt am 18.02.2006 um 10:49 Uhr von Fayence
Hallo Miss Eilig,
"Verinbart wurde Personenwahl".
Zur Beantwortung Deiner grundlegenden Fragen muss zunächst geklärt werden, ob für Euren Betrieb das "Vereinfachte Wahlverfahren" beschlossen wurde. Ist das so?
Erstellt am 19.02.2006 um 08:40 Uhr von Miss Eilig
Hallo Fayence,
soviel ich weiß, wurde das vereinfachte Wahlverfahren (in Abstimmung mit dem Arbeitgeber?) nicht vereinbart. Sonst wäre es ja ganz sicher Personenwahl, richtig?
Erstellt am 19.02.2006 um 08:55 Uhr von Fayence
Hallo Miss Eilig,
"Sonst wäre es ja ganz sicher Personenwahl, richtig?"
Richtig
1. Sind das in diesem Fall lauter einzelne Listen?
JA
2. Sollte der jetzige BR + WV noch eine Liste einreichen, werden dann unsere Anmeldungen zusammengefasst und gelten als 2. Liste oder sind es lauter einzelne Listen (Pkt.1)?
Die Verbindung einzelner Listen ist gem. §6 (6) Wahlordnung unzulässig.
3. Muss uns der Wahlvorstand vor Ablauf der Anmeldefrist Auskunft geben, wer sich schon angemeldet hat und ob schon eine Liste eingereicht wurde?
Nein
Gruß Fayence
Erstellt am 19.02.2006 um 09:55 Uhr von Norden
Das hört sich ganz komisch an.
Du schreibst: Vereinbart wurde Personenwahl.
Wenn das nicht in Absprache mit dem Arbeitgeber gesah, so habt ihr eine Listenwahl. Nur wenn keine zweite Liste eingereicht wird,
Du schreibst: Wahlvorstand = derzeitiger Betriebsrat.
Eine vollkommen unglückliche Konstellation. In diesem Fall würde ich an der öffentlichen Stimmauszählung teilnehmen, sprich das mit Deinen Kollegen ab.
Du schreibst: Bei uns sind keine Listen zum Eintragen ausgehängt.
Das ist auch gut so, denn die einzelnen Arbeitnehmer sind aufgefordert (als so genannte Listenführer) für einwandfreie Vorschlagsliste zu sorgen.
Du schreibst vom Vordruck "Ich kandidiere zur Betriebsratswahl 2006" bekommen
Was ist denn das? Der Wahlvorstand sollte sich aus dieser Wahl-Phase heraushalten und nur helfen. Der Vordruck macht vielleicht für den Listenführe Sinn, um seine Kandidaten zu sammeln. Dann müsste daraus gemeinsam eine Reihenfolge der Namen auf der Liste gebildet werden, um dann die Stützunters. zu sammeln . So macht der Vordruck Sinn,
Deine Fragen:
1) Es sind momentan einzelne Listen, wenn ausreichend Stützu. (keine doppelten) vorhanden sind,
2) Zusammenfassen geht nicht.
3) Kein Auskunftsrecht für Dich/Euch. Ihr könnt den Wahlvorstand aber auf sein falsches Handeln hinweisen.
Erstellt am 19.02.2006 um 10:04 Uhr von Miss Eilig
Hallo,
herzlichen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.
Liebe Grüße