Erstellt am 05.05.2006 um 19:31 Uhr von Fayence
Hallo Santos,
nur wer sich zur Wahl stellt, kann auch Mitglied im BR werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man gewählt wurde, also mind. 1 Stimme erhalten hat.
Und auch eine Frau ist nicht automatisch im BR vertreten. Je nachdem, wie die Geschlechter in Eurer Firma verteilt sind, kann für das Geschlecht der Minderheit ein Sitzanspruch bestehen. Der Sitzanspruch muss durch den Wahlvorstand nach D´Hondt berechnet werden und ist dann im Wahlausschreiben anzugeben.
Hätten bei Euch Frauen 1 Sitzanspruch und würde nur 1 Frau kandidieren und mind. 1 Stimme erhalten, ist sie im BR vertreten.
Haben Frauen keinen Sitzanspruch, kann eine Frau nur mit entsprechender Stimmenzahl in den BR gewählt werden.
Alles nachzulesen im BetrVG §15 und in der WO §5, §31 Abs. 4+5, 32
Gruß
Fayence
Erstellt am 05.05.2006 um 20:58 Uhr von Kölner
Ich wiederhole mich jetzt sicher:
Männer sind in der Minderheit - egal wie herum sie es konfabulieren.
:-)