Erstellt am 24.03.2022 um 14:41 Uhr von seehas
Wenn Liste 2 so wenig Stimmen erhält, dass nach d'Hondt kein Sitz auf Liste zwei entfällt, dann ist auch kein Vertreter von Liste 2 im BR. Das schließt den Listenführer mit ein.
Erstellt am 24.03.2022 um 14:41 Uhr von celestro
Das wäre rechtmäßig, ja. Es gibt keinen festen Platz im Gremium für irgendwen. Kommt halt darauf an, wieviele Stimmen die Liste 2 bekommt. Wenn das nicht einmal für einen Sitz reicht, ist das halt so.
Erstellt am 24.03.2022 um 14:50 Uhr von Kjarrigan
Der Listenführer muss nicht einmal selbst Kandidat sein!
Erstellt am 24.03.2022 um 14:53 Uhr von celestro
Die Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts könnte natürlich einen Sitz für die Liste auch bei "zu wenig" Stimmen bringen. Das wäre aber eben nur dann der Fall, wenn auf Liste 1 nicht genügend Kandidaten des Minderheitengeschlechts zu finden sind.
P.S. Erhält die Liste 0 Stimmen, wären die Kandidaten auf Liste 2 nicht einmal Nachrücker und würden somit selbst bei genügend Rücktritten auf Liste 1 oder oben genannter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts nicht in den BR kommen.
Erstellt am 24.03.2022 um 14:54 Uhr von wdliss
@Justizia7 Gegenannahme (wenn vielleicht auch unwahrscheinlich):
Es gibt 5 Sitze im BR aber 6 Listen. Wo willst du denn dann den 6. Listenführer unterbringen ;)
Erstellt am 24.03.2022 um 15:30 Uhr von John_
Ob man Listenführer ist, ist für die Wahl völlig irrelevant. Listenführer sind nur Ansprechpartner für den Wahlvorstand falls es ein Problem mit der Liste gäbe oder wenn die Ordnungsnummer ausgelost werden.
Entscheidend ist die Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag und da kann der Listenführer auf Platz 1 stehen aber auch auf Platz 20.
Erstellt am 24.03.2022 um 16:15 Uhr von ganther
"der Listenführer ist automatisch schon im Gremium"
Das wäre ja nicht gerade demokratisch und daher hat der Gesetzgeber das gerade so nicht geregelt.